TLDR: Verwenden Sie das Formular Nr. 2042 (CERFA Nr. 10330) und ggf. ergänzende Formulare. Melden Sie sich online mit Ihrer Steuernummer, der numéro de télédéclarant und dem revenu fiscal de référence an. Geben Sie alle Einkünfte an, auch steuerfreie, sowie ausländische Einkünfte mit Formular Nr. 2047. Fristen und Sanktionen variieren.
Wer muss in Frankreich Einkünfte angeben?
In Frankreich müssen alle natürlichen Personen, die der impôt sur le revenu (Einkommensteuer) unterliegen, eine detaillierte Einkommenssteuererklärung abgeben. Diese Verpflichtung gilt auch für steuerfreie Einkünfte, die für die Berechnung des revenu fiscal de référence (Referenzsteuereinkommen) relevant sind. Ehepartner müssen die Erklärung für den Haushalt gemeinsam unterzeichnen.
Steuernummer und Zugang zur Erklärung
Um die Einkünfte online anzugeben, werden die Steuernummer, die numéro de télédéclarant und das revenu fiscal de référence des Vorjahres benötigt. Diese Daten sind auf der ersten Seite der Papiererklärung oder in einem spezifischen Schreiben aufgeführt. Neue Einwohner Frankreichs müssen ihre Einkünfte ab dem Zeitpunkt der Begründung ihres steuerlichen Wohnsitzes in Frankreich angeben.
Verfahren: online oder auf Papier
Die Erklärung kann online über das offizielle Portal oder in Papierform mit dem Formular Nr. 2042 (CERFA Nr. 10330) eingereicht werden. Ergänzende Formulare sind auf der offiziellen Website herunterladbar. Die notice n° 2041-E ist Nichtansässigen vorbehalten.
Informationen und Dokumente, die einzureichen sind
Die Erklärung muss alle Einkünfte der Haushaltsmitglieder enthalten, einschließlich steuerfreier Einkünfte, die für die Berechnung des revenu fiscal de référence relevant sind, ausländischer Einkünfte und Steuergutschriften. Immobilienbesitzer müssen spezifische Formulare für Mieteinkünfte beifügen.
Fristen und Korrekturen
Bei Nichtabgabe der Erklärung kann die Verwaltung nach 30 Tagen ab Zustellung einer mise en demeure (Mahnung) eine Steuerfestsetzung von Amts wegen vornehmen. Nichtansässige werden in Frankreich nur auf in Frankreich erzielte Einkünfte besteuert, mit einem Mindestsatz von 20 % auf die erste Stufe des zu versteuernden Einkommens.
Einkünfte aus künstlerischen oder sportlichen Leistungen
Einkünfte aus künstlerischen oder sportlichen Leistungen, die tatsächlich in Frankreich erbracht werden, sind steuerpflichtig, auch wenn der Steuerpflichtige im Ausland ansässig ist.
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit von jungen Menschen, wie z. B. Studenten, werden nicht vorab in der Erklärung Nr. 2042 eingetragen, wenn sie während des Schul-/Studienjahres oder in den Ferien erzielt wurden.