Exit Tax: Wer ist betroffen, wenn man Frankreich verlässt, und wie kann man sie vorbereiten?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

Die Exit Tax gilt für Steuerpflichtige, die ihren steuerlichen Wohnsitz aus Frankreich verlegen, sofern sie in den letzten zehn Jahren vor dem Umzug mindestens sechs Jahre steuerlich in Frankreich ansässig waren. Die Steuer betrifft stille Reserven auf Wertpapiere, Gesellschaftsanteile und andere immaterielle bewegliche Vermögenswerte zum Zeitpunkt der Verlegung, wobei unter bestimmten Bedingungen eine Stundung der Zahlung möglich ist.

Wer unterliegt der Exit Tax?

Natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz aus Frankreich verlegen – einschließlich EU-Staaten und Überseegebiete –, unterliegen der Exit Tax, wenn sie in den letzten zehn Jahren vor dem Umzug mindestens sechs Jahre steuerlich in Frankreich ansässig waren. Bei Wertpapieren, die während der Ehe im Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft erworben wurden, reicht es aus, dass nur ein Ehepartner die Sechs-Jahres-Bedingung erfüllt, damit alle Wertpapiere des Paares der Steuer unterliegen.

Befreiungen für Steuerpflichtige mit französischer Staatsangehörigkeit

Steuerpflichtige mit französischer Staatsangehörigkeit können von der Exit Tax befreit werden, wenn sie nachweisen, dass sie im Zielland einer persönlichen Steuer auf ihr gesamtes Einkommen unterliegen, deren Betrag mindestens zwei Drittel der Steuer beträgt, die sie in Frankreich auf dieselbe Bemessungsgrundlage gezahlt hätten. Darüber hinaus können sie in den ersten zwei Jahren nach dem Umzug befreit werden, wenn dieser aus beruflichen Gründen erfolgt und der steuerliche Wohnsitz ununterbrochen vier Jahre lang in Frankreich bestand.

Wann wird die Steuer fällig?

Die Exit Tax gilt für die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes ab dem 3. März 2011. Sie betrifft stille Reserven auf Anteile an Gesellschaften, Gesellschaftsrechte und andere immaterielle bewegliche Vermögenswerte. Stille Reserven können von einem Abschlag für die Haltedauer profitieren, sofern dies in Art. 150-0 D ter des Code général des impôts (CGI) vorgesehen ist.

Stundung der Zahlung

Die Zahlung der Exit Tax kann gestundet werden, wenn der Umzug in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einen Staat oder ein Gebiet erfolgt, mit dem Frankreich Verwaltungsabkommen zur Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung sowie zur gegenseitigen Amtshilfe bei der Steuererhebung geschlossen hat. Das Zielland oder -gebiet darf nicht als „nicht kooperativ“ gemäß Art. 238-0 A CGI eingestuft sein.

Erklärung und Fristen

Die stillen Reserven, die der Exit Tax unterliegen, müssen im Jahr nach dem Umzug innerhalb der für die Einkommensteuererklärung vorgesehenen Frist deklariert werden. Es liegen keine detaillierten Angaben zu den genauen Modalitäten oder den beizufügenden Unterlagen vor.

Spezifische Ausnahmen

Die Exit Tax entfällt, wenn die Wertpapiere innerhalb von zwei Jahren nach dem Ruhestand des Steuerpflichtigen veräußert werden.

Erklärung stiller Reserven

Die stillen Reserven, die der Exit Tax unterliegen, müssen im Jahr nach dem Umzug innerhalb der für die Einkommensteuererklärung vorgesehenen Frist deklariert werden.

*Hinweis: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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