TL;DR: Nein, die Umwandlung einer faktischen Gesellschaft in eine berufliche Gesellschaft bürgerlichen Rechts (SCP) führt nicht zu einer Betriebsaufgabe oder zur sofortigen Besteuerung von noch nicht versteuerten Gewinnen oder stillen Reserven, vorausgesetzt, dass die Vermögenswerte zum gleichen Wert in der Bilanz der SCP übernommen werden.
Prinzip der steuerlichen Neutralität
Die Umwandlung einer faktischen Gesellschaft in eine SCP schafft keine neue juristische Person. Sie gilt daher als bloße Fortführung der Tätigkeit ohne steuerlichen Bruch.
Keine Betriebsaufgabe
Dieser Vorgang löst nicht die steuerlichen Folgen einer Betriebsaufgabe aus, wie z. B. die sofortige Besteuerung von noch nicht versteuerten Gewinnen oder stillen Reserven auf Vermögenswerte.
Wesentliche Voraussetzung: Beibehaltung der Buchwerte
Die steuerliche Neutralität ist streng an die Beibehaltung der Buchwerte der Anlagevermögen gebunden. Jede Änderung dieser Werte während der Umwandlung hebt dieses Regime auf und kann zu einer sofortigen Besteuerung führen.
Ausschluss nicht betroffener Fälle
Diese Analyse gilt nicht für Umwandlungen in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur gemeinsamen Mittelbereitstellung oder andere Rechtsformen, bei denen die steuerlichen Folgen abweichen können (z. B. Betriebsaufgabe bei Änderung der Art der Tätigkeit).
Geltungsbereich: Nur SCP
Die dargelegten Regeln gelten ausschließlich für die Umwandlung in eine SCP, vorbehaltlich der Identität der Gesellschafter und der Fortführung der beruflichen Tätigkeit.
Praktische Konsequenzen
Es ist keine spezifische Erklärung zur Betriebsaufgabe erforderlich, wenn die Voraussetzungen der steuerlichen Neutralität erfüllt sind. Nicht versteuerte Gewinne und stille Reserven unterliegen weiterhin ihrem ursprünglichen Besteuerungsregime.