TLDR: Die Auszüge bestätigen, dass bestimmte wörtliche Angaben „jederzeit“ geändert oder gelöscht werden können. Sie bestätigen jedoch nicht, dass Sie eine vollständige Online-Erklärung nach ihrer elektronischen Unterzeichnung ändern können.
Was die Quellen zur Unterzeichnung bestätigen
Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung online einreichen, wird sie elektronisch unterzeichnet. Die verfügbaren Auszüge präzisieren jedoch nicht, welche Auswirkungen diese Unterzeichnung auf die Möglichkeit späterer Änderungen hat.
Änderbare Angaben
Bei den in der Haupterklärung eingegebenen wörtlichen Angaben behalten Sie nach der von der Quelle zitierten Formulierung die Möglichkeit, diese „jederzeit“ zu ändern oder zu löschen.
Dieser Hinweis betrifft die wörtlichen Angaben der Erklärung. Er bestätigt nicht, dass Sie alle erklärten Elemente ändern können oder dass diese Möglichkeit nach der elektronischen Unterzeichnung gilt.
Umfang der Antwort
Der Ausdruck „jederzeit“ bezieht sich auf die in den Auszügen genannten wörtlichen Angaben. Er wird nicht als allgemeine Regel dargestellt, die eine Änderung einer bereits unterzeichneten vollständigen Erklärung erlaubt.
Die Auszüge enthalten kein Verfahren, keine Frist und kein spezifisches Formular zur Online-Korrektur einer Erklärung nach ihrer Unterzeichnung. Sie können daher allein aus diesen Angaben nicht ableiten, dass eine allgemeine Änderung nach der unterzeichneten Einreichung weiterhin möglich ist.
Fazit
Die Antwort ist eingeschränkt: Die Quellen erkennen die Änderung oder Löschung bestimmter wörtlicher Angaben in der Online-Erklärung an, bestätigen jedoch nicht, dass Sie Ihre vollständige Einkommensteuererklärung nach ihrer elektronischen Unterzeichnung ändern können.