Kann ich meine tatsächlichen Berufsausgaben anstelle des 10 %-Pauschbetrags abziehen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

TLDR: Ja, Sie können Ihre tatsächlichen Berufsausgaben anstelle des 10 %-Pauschbetrags abziehen, müssen jedoch für das gesamte Steuerjahr endgültig auf den Pauschbetrag verzichten. Die Option ist global und unwiderruflich und erfordert für jede Ausgabe eine Belegdokumentation.

Option für tatsächliche Ausgaben

In Frankreich können Arbeitnehmer wählen, ihre tatsächlichen und nachgewiesenen Berufsausgaben abzuziehen, anstatt den 10 %-Pauschbetrag auf das Bruttoeinkommen anzuwenden. Diese Wahl wird durch Artikel 83 des Code général des impôts (CGI) geregelt und erfordert den endgültigen Verzicht auf den Pauschbetrag für das gesamte Steuerjahr. Die Option gilt global und betrifft alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Wer kann sich für tatsächliche Ausgaben entscheiden

Der Abzug tatsächlicher Berufsausgaben steht allen Arbeitnehmern offen, aber es gibt spezifische Situationen mit zusätzlichen Regeln:

Wie die Option ausgeübt wird

Die Wahl für tatsächliche Ausgaben muss in der Steuererklärung oder durch eine formelle Beschwerde an das Finanzamt innerhalb der gesetzten Fristen angegeben werden. Die Option ist für das jeweilige Steuerjahr unwiderruflich und gilt für alle Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Abziehbare Ausgaben und erforderliche Dokumentation

Um tatsächliche Ausgaben abzuziehen, muss jede Position durch Belege nachgewiesen werden. Zu den zulässigen Ausgaben gehören:

Nicht abziehbar sind die obligatorischen Sozialabgaben des Arbeitnehmers sowie Ausgaben, die mit bereits steuerfreien Einkünften zusammenhängen.

Grenzen und Unvereinbarkeiten

Die Option für tatsächliche Ausgaben unterliegt einigen Einschränkungen:

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

Berechnen Sie Ihre Steuer mit Solvo

Offizielle Quellen

← Zurück zum Blog