TLDR: Du musst den Steuerbeleg deiner elektronischen Steuererklärung nicht beifügen, musst ihn der Finanzverwaltung jedoch vorlegen können, wenn sie ihn anfordert. Ohne diesen Beleg kann die Steuerermäßigung verweigert werden.
Es handelt sich um eine Steuerermäßigung
Für Spenden an eine begünstigte Organisation besteht der steuerliche Vorteil in einer Steuerermäßigung und nicht in einem Abzug vom Einkommen. Du musst daher die für diese Ermäßigung geltenden Voraussetzungen erfüllen.
Der Steuerbeleg muss die Höhe und das Datum der Zahlungen sowie die Identität der begünstigten Organisation bestätigen können.
Der Beleg wird der elektronischen Steuererklärung nicht beigefügt
Wenn du deine Spenden online erklärst, musst du die Steuerbelege deiner elektronischen Steuererklärung nicht beifügen. Du musst jedoch die Identität jeder begünstigten Organisation und den an jede Organisation im betreffenden Jahr gezahlten Gesamtbetrag angeben.
Dass die Belege nicht sofort übermittelt werden, bedeutet nicht, dass du die Ermäßigung ohne Beleg in Anspruch nehmen kannst.
Du musst den Steuerbeleg vorlegen können
Auf Anfrage der Finanzverwaltung musst du in der Lage sein, einen den von der Verwaltung festgelegten Vorgaben entsprechenden Steuerbeleg vorzulegen. Das dafür vorgesehene Formular ist der Beleg über von Privatpersonen geleistete Spenden und Zahlungen gemäß den Artikeln 200 und 978 des CGI.
Konsequenz beim Fehlen eines Belegs
Wenn du den erforderlichen Beleg nicht vorlegen kannst, wird die Steuerermäßigung ohne vorherigen Berichtigungsvorschlag verweigert.