Muss ein ausländischer Freelancer, der aus Frankreich arbeitet, ein französisches Unternehmen gründen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

Zusammenfassung: Ein ausländischer Freelancer, der aus Frankreich arbeitet, ist nicht automatisch verpflichtet, ein französisches Unternehmen zu gründen, kann aber je nach Situation lokalen Steuerpflichten unterliegen. Die Verpflichtung hängt von Kriterien wie dem steuerlichen Wohnsitz, der Art der im Land ausgeübten Tätigkeit oder dem Vorhandensein einer betriebsstättenähnlichen Einrichtung ab. Die Bewertung erfolgt fallbezogen anhand konkreter Elemente wie Aufenthaltsdauer, Ort der Dienstleistungserbringung oder operativer Unabhängigkeit.


Steuerpflichten für ausländische Freelancer

Ein ausländischer Freelancer, der aus Frankreich arbeitet, ist nicht automatisch verpflichtet, ein französisches Unternehmen zu gründen. Er kann jedoch je nach individueller Situation lokalen Steuerpflichten unterliegen. Die Verpflichtung zur Unternehmensgründung hängt von drei Hauptkriterien ab:


Steuerlicher Wohnsitz in Frankreich

Ein ausländischer Freelancer wird in Frankreich steuerlich ansässig, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

Die steuerliche Ansässigkeit hängt nicht von der Staatsbürgerschaft oder der formalen Gründung eines Unternehmens ab, sondern von tatsächlichen Gegebenheiten. Beispiel: Ein Freelancer, der eine Wohnung in Frankreich mietet, regelmäßig dort wohnt und den Großteil seiner Projekte für französische Kunden durchführt, wird wahrscheinlich als ansässig eingestuft – selbst ohne Gründung einer lokalen Gesellschaft.


Steuerpflichten für Nichtansässige

Falls der Freelancer nicht steuerlich ansässig ist, muss er in Frankreich nur Einkünfte aus französischen Quellen versteuern, darunter:


Betriebsstätte: Wann besteht Unternehmensgründungspflicht?

Die Gründung eines französischen Unternehmens wird verpflichtend, wenn die Tätigkeit des ausländischen Freelancers eine betriebsstättenähnliche Einrichtung (établissement stable) darstellt – also eine feste und autonome Präsenz in Frankreich. Dies ist der Fall, wenn mindestens eines der folgenden Elemente vorliegt:


Ausnahmen und internationale Abkommen

Selbst wenn ein Freelancer die Kriterien für steuerliche Ansässigkeit oder eine Betriebsstätte erfüllt, können Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Frankreich und seinem Heimatland die Verpflichtungen ändern. Diese Abkommen können:


Fälle, in denen keine französische Unternehmensgründung erforderlich ist

Ein ausländischer Freelancer kann die Gründung eines Unternehmens in Frankreich vermeiden, wenn folgende Szenarien zutreffen:


Praktische Verpflichtungen für ausländische Freelancer

Falls der Freelancer in Frankreich steuerpflichtige Einkünfte erzielt, muss er:

*Hinweis: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine persönliche Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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