TLDR: Nein, es ist nicht erforderlich, die vor der Umwandlung erzielten und noch nicht besteuerten Gewinne sofort zu erklären und zu versteuern, da die Umwandlung einer Personengesellschaft in eine SCP keine neue juristische Person schafft.
Allgemeiner Grundsatz: Keine sofortige Besteuerung
Die Umwandlung einer Personengesellschaft in eine SCP führt nicht zur Schaffung einer neuen juristischen Person. Daher unterliegen die noch nicht besteuerten Gewinne keiner sofortigen Besteuerung.
Wesentliche Voraussetzung: Rechtliche Kontinuität
Die fehlende Schaffung einer neuen juristischen Person ist die entscheidende Bedingung, um eine sofortige Besteuerung zu vermeiden. Diese rechtliche Kontinuität ermöglicht die Beibehaltung der Steuerstundung für frühere Gewinne.
Steuerliche Folgen der Umwandlung
Die noch nicht besteuerten Gewinne bleiben steuerlich gestundet, sofern:
- Keine Änderungen an den Buchhaltungsunterlagen vorgenommen werden;
- Die Besteuerung dieser Gewinne unter dem neuen, auf die SCP anwendbaren Steuerregime weiterhin möglich ist.
Besonderheiten und Ausnahmen
Falls die Umwandlung mit einer Änderung der Buchhaltungsunterlagen einhergeht oder die zukünftige Besteuerung der Gewinne unter dem neuen Regime unmöglich macht, könnte eine sofortige Besteuerung erforderlich sein. Dieser Fall trifft jedoch nicht auf eine reguläre Umwandlung in eine SCP zu.
Anzuwendendes Steuerregime nach der Umwandlung
Die SCP behält die Möglichkeit, die noch nicht besteuerten Gewinne nach den für Personengesellschaften geltenden Regeln zu versteuern, ohne dass es zu einem Bruch der steuerlichen Kontinuität kommt.
Erklärungspflichten
Es ist keine spezifische Erklärung für die noch nicht besteuerten Gewinne erforderlich, außer bei Nichteinhaltung der Bedingungen für rechtliche oder buchhalterische Kontinuität.
Zusammenfassung der anwendbaren Regeln
Die Umwandlung in eine SCP löst bei ordnungsgemäßer Durchführung keine sofortige Besteuerung der früheren Gewinne aus. Die rechtliche und buchhalterische Kontinuität bleibt gewahrt.