TL;DR: Eine allgemeine Regel für alle Einkünfte aus Crowdfunding lässt sich nicht ableiten. Die geprüfte Quelle betrifft Gesellschaften und Einrichtungen, die der Körperschaftsteuer unterliegen, sowie die Berechnung der Nettofinanzaufwendungen, bei der bestimmte mit Crowdfunding verbundene Finanzerträge berücksichtigt werden können.
Geltungsbereich der Regelung
Das BOFiP richtet sich an Gesellschaften und Einrichtungen, die von Rechts wegen oder auf Antrag der Körperschaftsteuer unterliegen, sowie an französische Betriebsstätten einer ausländischen Gesellschaft, die die Voraussetzungen für die Körperschaftsteuerpflicht in Frankreich erfüllen.
In diesem Rahmen gehört die partizipative Finanzierung oder das Crowdfunding zu den neuen Finanzierungsformen, die von der Regelung zur Begrenzung der Abzugsfähigkeit der Nettofinanzaufwendungen betroffen sein können.
Wie die Beträge berücksichtigt werden
Die Nettofinanzaufwendungen entsprechen den abzugsfähigen Finanzaufwendungen abzüglich der Finanzerträge und sonstigen gleichwertigen steuerpflichtigen Einkünfte, die Beträge vergüten, die dem Unternehmen überlassen oder zur Verfügung gestellt wurden.
Die im Rahmen des Crowdfundings vereinnahmten Beträge können daher bei dieser Berechnung berücksichtigt werden, wenn sie den Charakter von Finanzerträgen oder gleichwertigen Einkünften haben, die in den Anwendungsbereich dieser Regelung fallen. Diese Regel betrifft die steuerliche Berechnung des körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmens; sie stellt keine allgemeine Regel zur Besteuerung aller Einkünfte aus Crowdfunding dar.
Was Sie nicht schlussfolgern können
Die geprüften Quellen ermöglichen es nicht, die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Crowdfunding zu bestimmen, die von einer natürlichen Person vereinnahmt werden. Ebenso wenig ermöglichen sie es, für sämtliche betroffenen Einkünfte eine Steuerkategorie, einen Steuersatz, ein Formular, eine Frist oder eine Art der Erklärung festzulegen.
Die allgemeine Seite zur Erklärung der Einkünfte präzisiert für sich genommen nicht die spezifische steuerliche Behandlung von Einkünften aus Crowdfunding. Sie können daher nicht schlussfolgern, dass alle Formen des Crowdfundings auf identische Weise steuerpflichtig sind, ohne die Art der Finanzierung und die Eigenschaft des Begünstigten zu berücksichtigen.
Fazit
Die dokumentierte Schlussfolgerung ist auf die Körperschaftsteuerregelung und die Berechnung der Nettofinanzaufwendungen beschränkt. Für andere Situationen ermöglichen die bereitgestellten Informationen keine Bestätigung einer allgemeinen Besteuerungsregel.