Sind Verkäufe auf Vinted, eBay oder Leboncoin steuerpflichtig?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

Zusammenfassung: Gelegentliche Verkäufe gebrauchter persönlicher Gegenstände auf Plattformen wie Vinted, eBay oder Leboncoin sind nicht steuerpflichtig, es sei denn, sie stellen eine regelmäßige oder spekulative Tätigkeit dar. Die Besteuerung hängt von Häufigkeit, Volumen und Verkaufsabsicht ab – nicht von der genutzten Plattform.

Unterscheidung zwischen gelegentlichen Verkäufen und regelmäßiger Tätigkeit

Die Steuerpflicht hängt nicht von der Plattform ab, sondern von den Merkmalen der Transaktionen. Eine Privatperson, die gelegentlich gebrauchte Kleidung auf Vinted verkauft, muss die Einnahmen nicht versteuern. Wer jedoch regelmäßig Gegenstände mit Gewinnabsicht kauft und weiterverkauft – selbst auf Leboncoin –, könnte als Händler eingestuft werden und die Einnahmen deklarieren müssen. Bei der Bewertung werden auch frühere Jahre berücksichtigt: Eine hohe Anzahl von Käufen und Verkäufen in kurzer Zeit kann auf eine regelmäßige Tätigkeit hindeuten.

Kriterien für die Steuerpflicht

Verkäufe gebrauchter persönlicher Gegenstände sind nicht steuerpflichtig, wenn:

Die Tätigkeit wird jedoch steuerpflichtig, wenn:

Wertsteigerungen bei beweglichen Gütern und Wertgegenständen

(Inhalt folgt)

Nachweise zur Belegung der Nicht-Regelmäßigkeit

(Inhalt folgt)

Befreiungen und Sonderfälle

(Inhalt folgt)

Unterschiede zwischen den Plattformen: Vinted, eBay und Leboncoin

(Inhalt folgt)

*Hinweis: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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