Zusammenfassung: Gelegentliche Verkäufe gebrauchter persönlicher Gegenstände auf Plattformen wie Vinted, eBay oder Leboncoin sind nicht steuerpflichtig, es sei denn, sie stellen eine regelmäßige oder spekulative Tätigkeit dar. Die Besteuerung hängt von Häufigkeit, Volumen und Verkaufsabsicht ab – nicht von der genutzten Plattform.
Unterscheidung zwischen gelegentlichen Verkäufen und regelmäßiger Tätigkeit
Die Steuerpflicht hängt nicht von der Plattform ab, sondern von den Merkmalen der Transaktionen. Eine Privatperson, die gelegentlich gebrauchte Kleidung auf Vinted verkauft, muss die Einnahmen nicht versteuern. Wer jedoch regelmäßig Gegenstände mit Gewinnabsicht kauft und weiterverkauft – selbst auf Leboncoin –, könnte als Händler eingestuft werden und die Einnahmen deklarieren müssen. Bei der Bewertung werden auch frühere Jahre berücksichtigt: Eine hohe Anzahl von Käufen und Verkäufen in kurzer Zeit kann auf eine regelmäßige Tätigkeit hindeuten.
Kriterien für die Steuerpflicht
Verkäufe gebrauchter persönlicher Gegenstände sind nicht steuerpflichtig, wenn:
- der Verkauf vereinzelt und nicht wiederholt erfolgt,
- der Gegenstand für den Privatgebrauch und nicht mit Verkaufsabsicht erworben wurde,
- kein signifikantes Volumen ähnlicher Transaktionen in kurzer Zeit vorliegt.
Die Tätigkeit wird jedoch steuerpflichtig, wenn:
- die Verkäufe häufig oder systematisch erfolgen (auch über mehrere Jahre verteilt),
- von Anfang an eine spekulative Absicht beim Kauf bestand,
- das Transaktionsvolumen den Rahmen des Privatgebrauchs überschreitet.
Wertsteigerungen bei beweglichen Gütern und Wertgegenständen
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Nachweise zur Belegung der Nicht-Regelmäßigkeit
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Befreiungen und Sonderfälle
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Unterschiede zwischen den Plattformen: Vinted, eBay und Leboncoin
(Inhalt folgt)