Sind Werbeausgaben für Websites abzugsfähig?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 30. August 2026

TLDR: Werbeausgaben für Websites sind in der Regel als Betriebsausgaben für Selbstständige abziehbar, sofern sie streng mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und nicht unter die in den französischen Steuerbestimmungen vorgesehenen Ausnahmen fallen.

Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit

Werbeausgaben für Websites sind abzugsfähig, wenn sie die allgemeinen Kriterien für Betriebsausgaben erfüllen. Sie müssen im direkten Interesse des Betriebs getätigt werden und dürfen nicht gesetzlich verboten sein. Die Ausgaben müssen durch Rechnungen belegt und für die berufliche Tätigkeit notwendig sein.

Arten von abzugsfähigen Ausgaben

Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören:

Ausnahmen und Grenzen

Bestimmte Ausgaben sind nicht abzugsfähig, darunter:

Erforderliche Unterlagen

Um den Abzug in Anspruch nehmen zu können, ist es unerlässlich, die von den Werbedienstleistern ausgestellten Rechnungen aufzubewahren. Diese Dokumente müssen die Art der erbrachten Dienstleistungen und deren Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit klar angeben.

Buchhaltungspolitik

Es ist wichtig, zwischen laufenden Ausgaben, die vollständig abzugsfähig sind, und Investitionen, die abgeschrieben werden müssen, klar zu unterscheiden. Die gewählte Buchhaltungspolitik muss konsistent sein und einheitlich angewendet werden.

Beispiele für nicht abzugsfähige Ausgaben

Nicht abzugsfähige Ausgaben umfassen Werbeausgaben für verbotene Produkte, aufwendige Ausgaben und Kosten für die Erstellung von Websites, die als Investitionen gelten. Letztere können je nach Buchhaltungspolitik des Unternehmens abgeschrieben oder sofort abgesetzt werden.

Fazit

Zusammenfassend sind Werbeausgaben für Websites in der Regel abzugsfähig, wenn sie die allgemeinen Kriterien für Betriebsausgaben erfüllen und nicht unter die gesetzlichen Ausnahmen fallen. Es ist entscheidend, diese Ausgaben gut zu dokumentieren und von Investitionen zu unterscheiden.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

Berechnen Sie Ihre Steuer mit Solvo

Offizielle Quellen

← Zurück zum Blog