Unterliegen Zinsen auf ausländischen Konten in Frankreich der Quellensteuer?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 29. August 2026

Zusammenfassung: Zinsen auf ausländischen Konten unterliegen für in Frankreich steuerpflichtige Einwohner keiner Quellensteuer. Bei Nichtansässigen kann je nach Art der Einkünfte und den anwendbaren Steuerabkommen eine Quellensteuer anfallen.

Steuerlicher Wohnsitz und Besteuerung

In Frankreich unterliegen Zinsen auf ausländischen Konten für natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich keiner Quellensteuer. Diese Zinsen müssen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben und nach den Regeln der Einkommensteuer (IR) besteuert werden. Steueransässige können sich für die Pauschalabgabe (PFU) mit einem Satz von 30 % (12,8 % Steuer + 17,2 % Sozialabgaben) entscheiden.

Quellensteuer für Nichtansässige

Nichtansässige können in bestimmten Fällen auf Zinsen aus ausländischen Konten einer Quellensteuer unterliegen. Beispielsweise unterliegen:

Befreiungen und Steuerabkommen

Bestimmte Einkunftsarten sind von der Quellensteuer befreit, z. B.:

Erklärung ausländischer Einkünfte

Steueransässige in Frankreich müssen Zinsen aus ausländischen Konten in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben. Diese werden nach den Regeln der Einkommensteuer (IR) besteuert, wobei die Option für die Pauschalabgabe (PFU) besteht. Nichtansässige müssen diese Einkünfte ebenfalls erklären, können jedoch je nach anwendbarem Steuerabkommen einer Quellensteuer unterliegen.

Quellensteuersätze

Die Sätze variieren je nach Art der Einkünfte und Situation des Begünstigten:

Endgültiger Charakter der Quellensteuer

Für Nichtansässige ist die Quellensteuer endgültig und nicht erstattungsfähig. Das bedeutet, dass sie als definitive Steuer gilt und keinen Anspruch auf Steuergutschrift oder Rückerstattung begründet.

Beispiele für Quellensteuersätze

*Hinweis: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine persönliche Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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