Zusammenfassung: Die getrennte Besteuerung ist ausschließlich im Jahr der Heirat oder des Abschlusses des PACS möglich, und zwar auf unwiderruflichen Antrag, der bei der Abgabe der ersten Steuererklärung gestellt werden muss. Sie ist verpflichtend für verheiratete Paare, die im Güterstand der Gütertrennung leben und nicht unter demselben Dach wohnen. Die Option ist ausgeschlossen, wenn die Partner, die bereits in einem früheren Jahr einen PACS abgeschlossen haben, miteinander die Ehe eingehen.
Grundprinzip: Gemeinsame Besteuerung
Verheiratete Paare oder Paare in einer eingetragenen Partnerschaft (PACS) unterliegen standardmäßig der gemeinsamen Besteuerung für das gesamte Jahr der Heirat oder des PACS-Abschlusses. Dieses System gilt automatisch für alle Einkünfte, die von beiden Mitgliedern des Steuerhaushalts erzielt werden.
Option der getrennten Besteuerung: Fälle und Bedingungen
Sie können sich ausschließlich im Jahr der Heirat oder des PACS-Abschlusses für die getrennte Besteuerung entscheiden. Diese Option betrifft:
- Ihre persönlichen Einkünfte;
- Ihren Anteil an den gemeinsamen Einkünften (falls keine andere Aufteilung nachgewiesen wird, werden diese Einkünfte zu gleichen Teilen aufgeteilt).
Die Option ist unwiderruflich und muss innerhalb der Fristen für die Abgabe der ersten Einkommensteuererklärung ausgeübt werden.
Ausschluss der Option
Die getrennte Besteuerung ist nicht möglich, wenn Sie bereits in einem früheren Jahr durch einen PACS verbunden waren und anschließend miteinander die Ehe eingehen. In diesem Fall wird die gemeinsame Besteuerung zwingend.
Verpflichtende getrennte Besteuerung
Die getrennte Besteuerung ist verpflichtend für verheiratete Paare im Güterstand der Gütertrennung, die nicht unter demselben Dach leben. Diese Regel gilt unabhängig vom Jahr der Heirat oder des PACS-Abschlusses.
Praktische Folgen
Die Wahl der getrennten Besteuerung ändert die Bemessungsgrundlage: Jeder Partner erklärt seine persönlichen Einkünfte und seinen Anteil an den gemeinsamen Einkünften. Die Abzugsgrenzen (Ausgaben, Freibeträge) werden dann individuell berücksichtigt.
Besondere Fälle und Grenzen
Wenn Sie vor der Heirat oder dem PACS-Abschluss Anspruch auf eine Steuerermäßigung hatten, können Sie den entsprechenden Anteil in Ihrer individuellen Erklärung für das betreffende Jahr geltend machen; ein eventueller Restbetrag wird auf die gemeinsame Erklärung übertragen. Die anwendbare Obergrenze bleibt die für Alleinstehende.