TLDR: Der Stichtag für die Einkommensteuererklärung in Frankreich hängt von der Art der Einreichung (papierbasiert oder online) und der geografischen Wohnzone ab. Die Fristen unterliegen jährlichen Verlängerungen durch ministerielle Entscheidungen.
Wer muss die Einkommensteuererklärung abgeben
Alle Steuerpflichtigen in Frankreich sind verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, selbst wenn keine Steuer anfällt oder die Einkünfte im Vergleich zum Vorjahr unverändert sind. Die Pflicht gilt für alle ohne Ausnahme, auch bei Null-Einkünften oder unveränderten Einkünften.
Einreichungsmodalitäten
Die Erklärung kann online oder per Post eingereicht werden. Für die Online-Erklärung sind die Steuernummer, die Teleservice-Nummer und ein Passwort erforderlich, das auf der offiziellen Website generiert wird. Bei der papierbasierten Erklärung ist das Datum des Poststempels entscheidend.
Fristen
Die Fristen für die Einkommensteuererklärung in Frankreich sind in Artikel 175 des CGI festgelegt. Papierbasierte Erklärungen müssen bis zum zweiten Werktag nach dem 1. April eingereicht werden, mit möglicher Verlängerung bis zum 1. Juli. Online-Erklärungen folgen einem gestaffelten Zeitplan nach geografischen Zonen, wobei die genauen Daten jährlich auf der offiziellen Website veröffentlicht werden.
Verlängerungen und Mitteilungen
Die Stichtage für die Online-Erklärung können jährlich verlängert werden und variieren je nach Wohnzone. Verlängerungen werden auf der offiziellen Website der Steuerbehörde bekannt gegeben. Bei Verspätung muss der Steuerpflichtige die Steuerbehörde informieren.
Erforderliche Unterlagen
Für den Zugang zur Online-Erklärung sind die Steuernummer, die Teleservice-Nummer und ein auf der offiziellen Website generiertes Passwort erforderlich. Diese Kennungen sind auf der letzten erhaltenen papierbasierten Erklärung oder in einem speziellen Schreiben der Steuerbehörde aufgeführt.
Pflichten und Sanktionen
Alle Steuerpflichtigen müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenn keine Steuer anfällt. Bei Verspätung ist die Steuerbehörde zu informieren. Spezifische Sanktionen für Verspätungen werden nicht genannt, aber es besteht die Pflicht, eventuelle Verzögerungen mitzuteilen.