Zusammenfassung: Die Online-Steuererklärung ist für bestimmte Steuern wie die TGAP (Allgemeine Steuer auf umweltbelastende Aktivitäten) verpflichtend, bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen. Sie bietet Vorteile wie die automatische Vorabausfüllung von Daten, Echtzeit-Konsistenzprüfungen und die Möglichkeit, Informationen vor dem Absenden zu ändern. Die Papier-Steuererklärung erfordert dagegen eine vollständige manuelle Erfassung, die Verwendung aktueller amtlicher Formulare und erlaubt keine teilweisen Speicherungen oder iterative Korrekturen. Die Empfangsbestätigung erfolgt bei der Online-Erklärung automatisch, muss jedoch bei der Papier-Erklärung explizit angefordert werden. Die Fristen variieren je nach Steuerregime und Steuerart.
Pflichten und Formalitäten
In Frankreich müssen Selbstständige zwischen der Online-Steuererklärung und der Papier-Steuererklärung für ihre steuerlichen Verpflichtungen wählen. Die Online-Steuererklärung ist für bestimmte Steuern, wie die Taxe Générale sur les Activités Polluantes (TGAP), verpflichtend, wobei bei Nichteinhaltung Sanktionen drohen. Sie bietet Vorteile wie die automatische Vorabausfüllung von Daten, Echtzeit-Konsistenzprüfungen und die Möglichkeit, Informationen vor dem Absenden zu ändern. Die Papier-Steuererklärung erfordert dagegen eine vollständige manuelle Erfassung, die Verwendung aktueller amtlicher Formulare und erlaubt keine teilweisen Speicherungen oder iterativen Korrekturen.
Meldeverfahren
Online-Steuererklärung
Die Online-Steuererklärung nutzt vorausgefüllte Formulare mit Stammdaten, früheren Einkünften und abzugsfähigen Ausgaben. Das System führt Echtzeit-Konsistenzprüfungen durch, blockiert das Absenden bei Fehlern und ermöglicht das Ändern oder Löschen der vorausgefüllten Informationen zu jedem Zeitpunkt vor der Bestätigung. Nach dem Absenden wird eine elektronische Empfangsbestätigung generiert, die heruntergeladen oder ausgedruckt werden kann. Die Steuerzahlung ist von der Erklärung getrennt und kann separat erfolgen, sofern der Nutzer über die Berechtigung für den Dienst „Payer“ verfügt.
Papier-Steuererklärung
Papierformulare müssen den offiziellen Vorlagen der Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) entsprechen und folgende Angaben enthalten:
- Eine 9-stellige Identifikationsnummer,
- Die Adresse des zuständigen Finanzamts,
- Das Fälligkeitsdatum,
- Einen 5-stelligen Zeitraumcode.
Papiererklärungen können auf weißem Papier eingereicht werden, sofern das offizielle Format eingehalten wird. Eine Empfangsbestätigung auf Papier wird nur auf explizite Anfrage des Steuerpflichtigen ausgestellt.
Fristen und Termine
Die Fristen variieren je nach Steuerregime und Art der Erklärung. Für die TGAP im monatlichen Normalregime muss die Online-Erklärung zwischen dem 15. und 24. Mai des auf das Referenzjahr folgenden Jahres eingereicht werden. Für die TGAP im quartalsweisen Normalregime endet die Online-Frist zwischen dem 15. und 24. April. Steuerpflichtige, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder von der Mehrwertsteuer befreit sind, müssen die Erklärung (online oder auf Papier) bis zum 25. April einreichen. Bei Beendigung der Tätigkeit verkürzen sich die Fristen auf 30 Tage für Steuerpflichtige im Normalregime und auf 60 Tage für Steuerpflichtige im vereinfachten Regime oder in anderen spezifischen Fällen.
Vor- und Nachteile
Die Online-Steuererklärung ist in der Regel schneller und weniger anfällig für formelle Fehler. Sie ermöglicht zudem den Zugang zu vorausgefüllten Formularen und Echtzeit-Konsistenzprüfungen. Die Papier-Steuererklärung, obwohl traditioneller, erfordert besondere Sorgfalt, um Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.
Ausnahmen und Sonderfälle
Die Online-Steuererklärung ist für Steuerpflichtige, deren Hauptwohnsitz über einen Internetanschluss verfügt, verpflichtend – mit Ausnahmen für Personen, die in Gebieten ohne Mobilfunkabdeckung wohnen; diese sind bis zum 31. Dezember 2024 befreit. Wer aus technischen Gründen das Online-Verfahren nicht nutzen kann, muss dies der Steuerbehörde explizit mitteilen.