Was ist die Anti-Fragmentierungsregel in Frankreich?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 31. August 2026

TLDR: Die Anti-Fragmentierungsregel in Frankreich ist eine steuerliche Maßnahme, die verhindern soll, dass Unternehmen die Einstufung als Betriebsstätte umgehen, indem sie ihre Aktivitäten künstlich in isolierte Vorgänge aufteilen. Sie gilt, wenn ergänzende Aktivitäten, die von eng verbundenen Unternehmen ausgeübt werden, ein kohärentes Ganzes bilden, das die vorbereitenden oder hilfsweisen Schwellenwerte überschreitet.

Kontext und Ziel

Die Anti-Fragmentierungsregel wurde eingeführt, um Steuervermeidungsstrategien zu bekämpfen, bei denen Unternehmensgruppen ihre Aktivitäten aufteilen, um der Einstufung als Betriebsstätte zu entgehen. Diese Maßnahme ist besonders in Sektoren wie Bankwesen, Baugewerbe und Dienstleistungen relevant, wo die Fragmentierung von Aktivitäten weit verbreitet ist.

Anwendungsbedingungen

Die Regel gilt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

Betroffene Sektoren

Die Anti-Fragmentierungsregel betrifft insbesondere Sektoren, in denen eng verbundene Unternehmen ihre Aktivitäten aufteilen, um zeitliche oder dimensionale Schwellenwerte nicht zu überschreiten. Im Bausektor können Unternehmen beispielsweise Verträge aufsplitten, um die 12-Monats-Dauer zu vermeiden, die eine Baustelle als Betriebsstätte qualifiziert.

Von Frankreich gewählte Option

Frankreich hat Option B von Artikel 13 des MLI gewählt, die die Anwendung von Ausnahmen (vorbereitende oder hilfsweise Tätigkeiten) nur auf nicht ausdrücklich aufgeführte Aktivitäten oder auf die kumulative Ausübung von Aktivitäten beschränkt. Diese Option stärkt den Kampf gegen Fragmentierungsstrategien, da sie nicht zulässt, dass Aktivitäten, die zwar als Ausnahmen aufgeführt sind, aber koordiniert und systematisch von verbundenen Unternehmen ausgeübt werden, automatisch von der Besteuerung ausgenommen werden.

„Eng verbundene“ Unternehmen

Für die Zwecke der Anti-Fragmentierungsregel gelten zwei oder mehr Unternehmen als „eng verbunden“ gemäß der Definition in Absatz 90 von Punkt II-B-7 des MLI. Dieser Begriff ist entscheidend, um zu bestimmen, wann scheinbar unabhängige Aktivitäten für die Einstufung als Betriebsstätte zu einer einzigen Einheit zusammengefasst werden müssen.

Beziehung zu anderen Anti-Missbrauchsregeln

Die Anti-Fragmentierungsregel ist Teil des weiteren Rahmens der von Frankreich eingeführten Anti-Missbrauchsmaßnahmen. Sie hat jedoch einen spezifischen Anwendungsbereich und gilt nicht für alle Formen der Steuerumgehung, sondern nur für Fälle, in denen die Fragmentierung kohärenter Aktivitäten darauf abzielt, die Einstufung als Betriebsstätte zu vermeiden.

Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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