Kurz gesagt: Die CSG ist der allgemeine Sozialbeitrag, ein Sozialbeitrag des französischen Systems, der auf mehrere Einkommenskategorien angewendet wird.
Die Definition der CSG
CSG steht für allgemeiner Sozialbeitrag. Sie betrifft insbesondere Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Ersatzeinkünfte, Vermögenseinkünfte sowie Kapitalerträge.
Einkünfte aus Erwerbstätigkeit und Ersatzeinkünfte
Einkünfte aus Erwerbstätigkeit stehen im Zusammenhang mit der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Zu den Ersatzeinkünften gehören insbesondere bestimmte Renten und Beihilfen.
Bei diesen Einkünften kann die CSG vom Arbeitgeber oder bei bestimmten Leistungen von der Stelle, die diese auszahlt, vorab einbehalten werden.
Vermögenseinkünfte und Kapitalerträge
Die CSG gilt ebenfalls für Vermögenseinkünfte und Kapitalerträge. Für diese beiden Kategorien gelten unterschiedliche Regelungen:
- Vermögenseinkünfte sind Artikel L. 136-6 des Sozialgesetzbuchs zugeordnet;
- Kapitalerträge sind Artikel L. 136-7 desselben Gesetzbuchs zugeordnet.
Sie müssen daher die betreffende Einkommenskategorie bestimmen, um die für die CSG geltenden Regelungen zu ermitteln.