Was ist die rechtliche Grundlage für die Meldung von Konten im Ausland?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 6. September 2026

TLDR: Die rechtliche Grundlage ist Artikel 1649 A der französischen Abgabenordnung (Code général des impôts, CGI), der natürliche Personen, Vereine und Gesellschaften ohne Handelsform mit Wohnsitz oder Sitz in Frankreich verpflichtet, Konten zu melden, die im Ausland eröffnet, gehalten, genutzt oder geschlossen wurden.

Rechtliche Grundlage

Die Meldepflicht basiert auf Artikel 1649 A des CGI, der ausdrücklich die Verpflichtung zur Meldung von Auslands Konten für die genannten Personengruppen festlegt.

Betroffene Personen

Die Pflicht gilt für natürliche Personen, Vereine und Gesellschaften ohne Handelsform mit Wohnsitz oder Sitz in Frankreich. Betroffen sind auch Inhaber einer Vollmacht über ein Konto im Ausland sowie französische Staatsbürger, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Monaco seit dem 14. Oktober 1957 haben.

Inhalt der Meldung

Die Meldung muss die Identifikationsdaten des Kontos enthalten, insbesondere:

Meldeverfahren

Die Meldung kann über das Formular Nr. 3916-3916 bis (CERFA Nr. 11916) erfolgen, das online auf www.impots.gouv.fr verfügbar ist. Eine elektronische Meldung ist ebenfalls gemäß den Artikeln 1649 quater B bis und folgenden des CGI vorgesehen.

Fristen und Häufigkeit

Die Meldung muss gleichzeitig mit der Einkommensteuer- oder Ertragserklärung und für jedes Jahr oder Geschäftsjahr eingereicht werden, in dem das Konto eröffnet, gehalten, genutzt oder geschlossen wurde.

Ausnahmen

Die Meldepflicht gilt nicht für Konten im Ausland bei Finanzinstituten, wenn folgende kumulative Bedingungen erfüllt sind:

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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