TLDR: Kurzarbeit entspricht einer vorübergehenden Verringerung der Arbeitszeit, wenn die Tätigkeit Ihres Unternehmens reduziert oder ausgesetzt wird. Je nach anwendbarer Regelung kann dann eine Entschädigung vorgesehen sein.
Definition der Kurzarbeit
Sie sind von Kurzarbeit betroffen, wenn Ihre Arbeitszeit aufgrund einer vorübergehenden Verringerung oder Aussetzung der Tätigkeit Ihres Unternehmens unter die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitszeit reduziert wird.
Diese Situation kann insbesondere aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Versorgungsproblemen, einem Schadensfall, außergewöhnlichen Wetterbedingungen, einer Umwandlung oder Umstrukturierung des Unternehmens oder einem anderen außergewöhnlichen Umstand resultieren.
Vorgesehene Entschädigung
Die Entschädigung kann in Form einer besonderen Leistung, zusätzlicher Entschädigungen oder einer von Ihrem Arbeitgeber gezahlten ergänzenden Leistung erfolgen. Je nach betroffener Regelung kann der Staat diese Beträge ganz oder teilweise übernehmen.
Kurzarbeit bedeutet daher nicht, dass das Personal aus dem Unternehmen verschwindet: Es handelt sich um eine vorübergehende Verringerung der Tätigkeit oder der Arbeitszeit.
Steuerliche Behandlung der Leistungen
Nach dem bereitgestellten Steuerauszug unterliegen die mit der Kurzarbeit verbundenen Leistungen der Einkommensteuer in der Kategorie der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Diese steuerliche Referenz stammt aus dem Jahr 2013 und beschreibt nicht zwangsläufig die derzeit für jede Situation geltenden Regeln.