TL;DR: Die Überschreitung der Umsatzsteuer-Freibetragsgrenze führt zum sofortigen Verlust der Befreiung und zur Verpflichtung, auf alle folgenden Geschäfte Umsatzsteuer anzuwenden. Der Zeitpunkt der Anwendung hängt davon ab, wann die Überschreitung festgestellt wird: während des laufenden Jahres oder im Nachhinein. Die Regeln variieren je nach Art der Tätigkeit und dem anwendbaren Steuerregime.
Verlust des Freibetragsregimes
Die Überschreitung der Umsatzsteuer-Freibetragsgrenze führt zum sofortigen Verlust der Steuerbefreiung. Du musst auf alle folgenden Geschäfte ab dem Zeitpunkt der Überschreitung Umsatzsteuer anwenden. Das genaue Datum hängt davon ab, wann die Überschreitung festgestellt wird.
Verschiebung der Umsatzsteuer-Pflicht
Wird die Überschreitung während des laufenden Jahres festgestellt, beginnt die Verpflichtung zur Anwendung der Umsatzsteuer am ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Überschreitung folgt. Beispiel: Wird die Grenze im März überschritten, gilt die Umsatzsteuerpflicht ab dem 1. April.
Wird die Überschreitung im Nachhinein festgestellt, beginnt die Verpflichtung zur Anwendung der Umsatzsteuer am 1. Januar des folgenden Jahres. Beispiel: Wird die Grenze 2024 überschritten, gilt die Umsatzsteuerpflicht ab dem 1. Januar 2025.
Meldepflichten
Bei Überschreitung der Freibetragsgrenze musst du den Service des Impôts des Entreprises (SIE) innerhalb eines Monats nach der Überschreitung informieren. Diese Meldung erfolgt durch ein einfaches Schreiben auf freiem Papier. Dieser Schritt ist notwendig, um die elektronische Umsatzsteuererklärung zu aktivieren.
Besonderheiten bei gemeinnützigen Organisationen
Für gemeinnützige Organisationen führt die Überschreitung der Grenze für gewinnbringende Einnahmen zum Verlust der Umsatzsteuerbefreiung. Wird die Überschreitung anhand der Daten des Vorjahres festgestellt, endet die Befreiung ab dem 1. Januar des laufenden Jahres. Wird die Überschreitung während des laufenden Jahres festgestellt, endet die Befreiung ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat der Überschreitung folgt.
Vorübergehende Aussetzung der Senkung der Freibetragsgrenzen
Bis zum 31. Dezember 2025 ist die Senkung der Umsatzsteuer-Freibetragsgrenzen ausgesetzt. Die vorherigen Grenzen bleiben weiterhin gültig, und die Regeln zur Überschreitung ändern sich nicht.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Bei Nichteinhaltung der Meldepflichten können Sanktionen verhängt werden. Beispielsweise wird für Landwirte die geschuldete Steuer um 25 % erhöht, wenn der Umsatz das Dreifache der Freibetragsgrenze überschreitet.