TLDR: Wenn Sie die für die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen geltende Grenze überschreiten, werden Sie ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Überschreitung erfolgt, mehrwertsteuerpflichtig – für die ab diesem Datum erbrachten Dienstleistungen und ausgeführten Lieferungen von Gegenständen.
Die dokumentierte Folge: Mehrwertsteuerpflicht
Die dokumentierte Folge betrifft die Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen. Wenn Ihr Umsatz die in Buchstabe b des 1° oder 2° des I von Artikel 293 B des CGI vorgesehene Grenze überschreitet, werden Sie mehrwertsteuerpflichtig.
Diese Regel gilt für die ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Grenze überschritten wird, erbrachten Dienstleistungen und ausgeführten Lieferungen von Gegenständen. Sie stellt keine allgemeine Folge dar, die unabhängig von der betreffenden Regelung für alle Umsatzüberschreitungen gilt. [^S007]
Eine andere Regel kann ein anderes Datum vorsehen
Artikel 293 B bis sieht im Rahmen seiner eigenen Regelung vor, dass die Überschreitung der Umsatzgrenze ihre Wirkung für Vorgänge entfaltet, die ab dem Datum der Überschreitung erfolgen. [^S011]
Diese Bestimmung ermöglicht es allein nicht, die für Ihre Tätigkeit geltende Folge zu bestimmen. Sie müssen daher zunächst zwischen den Regelungen unterscheiden, auf die sich die überschrittene Grenze bezieht, bevor Sie daraus das Wirksamkeitsdatum ableiten.
Was die Quellen nicht schlussfolgern lassen
Die verfügbaren Quellen lassen nicht die Aussage zu, dass eine Überschreitung automatisch zu einer Änderung der steuerlichen oder sozialrechtlichen Regelung, zu neuen Erklärungspflichten, zu bestimmten Fristen oder zu einem bestimmten zu zahlenden Betrag außerhalb der oben beschriebenen Mehrwertsteuerregel führt.
Die Folge hängt daher von der betreffenden Regelung und Grenze ab. Übertragen Sie die Regel zur Mehrwertsteuerbefreiung für Kleinunternehmen nicht auf eine andere Regelung, ohne die dafür geltende Bestimmung zu prüfen.