Was passiert, wenn ich eine Immobilie im Ausland nicht nachweisen kann?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 9. September 2026

Kurz gesagt: Die bereitgestellten Quellen erlauben es nicht, allein aufgrund der Tatsache, dass Sie eine im Ausland gelegene Immobilie nicht nachweisen können, eine spezifische steuerliche Folge festzustellen. Sie betreffen hauptsächlich im Ausland gehaltene Konten und bestimmte dort gehaltene Anlagen sowie die IFI.

Die genannten Vorschriften beziehen sich nicht unmittelbar auf die ausländische Immobilie

Die geprüften Bestimmungen unterscheiden zwischen im Ausland gehaltenen Konten, bestimmten im Ausland abgeschlossenen Verträgen oder getätigten Anlagen und digitalen Vermögenswerten. In den bereitgestellten Auszügen ist nicht vorgesehen, dass eine nicht nachgewiesene ausländische Immobilie automatisch als unentgeltlich erworbenes Vermögen, steuerpflichtiges Einkommen oder beschlagnahmtes Vermögen gilt. <!-- sources: S011, S013, S017 -->

Die für bestimmte ausländische Vermögenswerte vorgesehenen Folgen

Artikel 755 des französischen Allgemeinen Steuergesetzbuchs betrifft Vermögenswerte auf einem im Ausland gehaltenen Konto, bestimmte im Ausland abgeschlossene Verträge oder getätigte Anlagen sowie digitale Vermögenswerte. Wenn deren Herkunft und Erwerbsmodalitäten im Rahmen des in Artikel L. 23 C des Buchs über die steuerlichen Verfahrensvorschriften vorgesehenen Verfahrens nicht nachgewiesen wurden, wird bis zum Gegenbeweis vermutet, dass diese Vermögenswerte unentgeltlich erworbenes Vermögen darstellen. Sie können dann dem im zitierten Text vorgesehenen höchsten Satz der Steuern auf unentgeltliche Übertragungen unterliegen. Der bereitgestellte Auszug erwähnt keine Immobilien. <!-- sources: S011 -->

Artikel 1649 A betrifft insbesondere die Pflicht von in Frankreich ansässigen oder niedergelassenen natürlichen Personen, die Angaben zu ihren im Ausland eröffneten, gehaltenen, genutzten oder geschlossenen Konten zu erklären. Er sieht außerdem eine Vermutung steuerpflichtiger Einkünfte für die Beträge, Wertpapiere oder Vermögenswerte vor, die über nicht gemeldete Konten übertragen wurden, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird. Diese Regel betrifft die betreffenden Konten und Übertragungen, nicht allein das Fehlen von Nachweisen für eine im Ausland gelegene Immobilie. <!-- sources: S010, S013, S017 -->

Der Zusammenhang mit der IFI

Wenn Sie steuerlich in Frankreich ansässig sind, kann die IFI Ihr in Frankreich und im Ausland gelegenes Immobilienvermögen betreffen, entsprechend dem in der bereitgestellten Quelle dargestellten Anwendungsbereich. Diese Regel bestimmt die potenzielle Bemessungsgrundlage der IFI; sie legt jedoch nicht fest, welche Folgen das Fehlen von Unterlagen zum Nachweis einer ausländischen Immobilie hat. <!-- sources: S009 -->

Eine Erhöhung um 40 % wird erwähnt, wenn die IFI-Erklärung nachträglich eingereicht wird, nachdem im Ausland gehaltene Vermögenswerte offengelegt wurden, für die bestimmte Erklärungspflichten nicht erfüllt wurden, insbesondere die in den Artikeln 1649 A, 1649 AA und 1649 AB des CGI vorgesehenen Pflichten. Die Quelle erlaubt nicht den Schluss, dass diese Erhöhung automatisch gilt, weil Sie eine im Ausland gelegene Immobilie nicht nachweisen können. <!-- sources: S004 -->

Was sich aus den Quellen schließen lässt

Aus den allein bereitgestellten Texten lässt sich keine automatisch auf Ihre nicht nachgewiesene ausländische Immobilie anwendbare Sanktion, Besteuerung oder Vermutung ableiten. Die Antwort würde insbesondere von der tatsächlich einschlägigen Erklärungspflicht und der geprüften steuerlichen Situation abhängen; diese Elemente werden in den ausgewählten Quellen nicht näher bestimmt.

Informativer Inhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

Berechnen Sie Ihre Steuer mit Solvo

Offizielle Quellen

← Zurück zum Blog