TLDR: Neuansässige in Frankreich und Ausländer müssen die spezifischen Steuerregeln kennen, darunter die Besteuerung von Immobilien für die ersten 5 Jahre, Steuerermäßigungen für Familienlasten und Gebühren für Aufenthaltstitel. Es ist wichtig, den Adresswechsel online zu melden und Vergünstigungen für Altersvorsorgebeiträge zu nutzen.
Steuerlicher Wohnsitz und Besteuerung
Französische Staatsbürger mit Wohnsitz in Monaco unterliegen der französischen Einkommensteuer, es sei denn, sie können nachweisen, dass sie am 13. Oktober 1962 bereits seit 5 Jahren ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Monaco hatten oder fallen unter spezifische Ausnahmen. Neuansässige in Frankreich, die in den 5 Jahren vor ihrem Umzug nicht steuerlich in Frankreich ansässig waren, unterliegen der Impôt sur la Fortune Immobilière (IFI) nur für in Frankreich gelegene Immobilien.
Steuerermäßigungen für Familienlasten
Ausländer mit Wohnsitz in Frankreich haben Anspruch auf Steuerermäßigungen für Familienlasten, nur wenn ihr Herkunftsland französische Staatsbürger ähnlich behandelt. Diese Gegenseitigkeit wird vermutet, sofern keine gegenteiligen Beweise vorliegen, gilt jedoch nicht für nicht ansässige Ausländer – mit Ausnahme spezifischer Fälle wie Stipendiaten mit französischem Stipendium.
Gebühren für Aufenthaltstitel
Ausländer, die erstmals einen Aufenthaltstitel in Frankreich beantragen, müssen eine Gebühr zwischen 200 € und 340 € zahlen. Für Studierende mit einer temporären Aufenthaltskarte „étudiant“ beträgt die Gebühr 55–70 €. Diese Gebühr entfällt für Asylbewerber, Flüchtlinge oder Titel, die aus humanitären Gründen erteilt werden.
Adresswechsel
Ein Adresswechsel in Frankreich kann online in einem einzigen Vorgang für mehrere Behörden gemeldet werden, darunter impots.gouv.fr, CPAM, EDF, France Travail, CAF und andere öffentliche Dienstleister. Dieser Service ist über „Mon compte“ auf service-public.fr zugänglich und erfordert eine Authentifizierung mit digitaler Identität.
Vergünstigungen für Neuansässige
Neuansässige, die erstmals Einkünfte in Frankreich erklären, können von einer spezifischen Abzugsgrenze für Altersvorsorgebeiträge profitieren, die auf der Grundlage der Berufseinkünfte des Ansässigkeitsjahres berechnet wird. Diese Vergünstigung gilt nur für das Jahr der Ansässigkeit.
Steuerabkommen
Steuerabkommen zwischen Frankreich und bestimmten Staaten können im Ausland gelegene Vermögenswerte für die ersten 5 Jahre der Ansässigkeit von der ISF/IFI-Besteuerung ausnehmen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Staatsbürger von Ländern mit entsprechenden Abkommen und nicht für französische Staatsbürger, selbst wenn sie im Ausland ansässig sind.
In Frankreich geborene französische Staatsbürger
Französische Staatsbürger, die in Frankreich geboren wurden und in Monaco nur die Neonatalperiode verbracht haben, gelten nicht als steuerlich in Frankreich ansässig, selbst wenn ihre Eltern in Monaco wohnen. Diese Ausnahme gilt nicht, wenn die Person später aus anderen Gründen ihren Wohnsitz in Frankreich nimmt.