TL;DR: Das vereinfachte Realsystem erleichtert die Buchhaltungs- und Meldepflichten für kleine und mittlere Unternehmen, behält aber die Besteuerung auf der Grundlage des tatsächlichen Gewinns bei. Die Unterschiede betreffen die Buchführung, die Bewertung der Bestände, die Ausgabenbelege und die der Steuererklärung beizufügenden Unterlagen. Ein Wechsel zwischen den beiden Systemen ist unter bestimmten Bedingungen möglich.
Gemeinsame Rechtsgrundlage
Beide Systeme basieren auf der Besteuerung des tatsächlichen Gewinns, gemäß den Artikeln 53 A bis 57 des Code Général des Impôts (CGI). Das vereinfachte System wendet spezifische Vereinfachungsmaßnahmen an, ohne dieses Prinzip in Frage zu stellen.
Vereinfachte Buchhaltungspflichten
Im vereinfachten Realsystem kann die Buchhaltung vereinfacht werden:
- Tägliche Erfassung nur der Einnahmen und Ausgaben.
- Feststellung der Forderungen und Verbindlichkeiten am Ende des Geschäftsjahres, außer bei Option für allgemeine Betriebskosten, die in regelmäßigen Abständen (Frist ≤ 1 Jahr) gezahlt werden.
- Bewertung der Bestände zu Herstellungskosten oder zum Tageskurs am Bilanzstichtag, falls dieser niedriger ist. Eine pauschale Bewertung ist möglich, außer für gekaufte Rohstoffe und Vorschüsse für Kulturen.
- Pauschale Erfassung der Kraftstoffkosten für Dienstreisen gemäß einer jährlichen Skala.
- Keine Belegpflicht für Nebenbetriebsausgaben in bar, bis zu einem Limit von 1‰ des erzielten Umsatzes und mindestens 152 €.
Erklärung der Ergebnisse
Unternehmen im vereinfachten Realsystem erklären ihre Ergebnisse jährlich, wie im normalen Realsystem, aber mit vereinfachten Unterlagen:
- Eine vereinfachte Gewinn- und Verlustrechnung, aus der das steuerliche Ergebnis hervorgeht.
- Eine Tabelle der Anlagen und Abschreibungen.
- Eine vereinfachte Bilanz zur Unterstützung der Erklärung.
Bestimmte Unternehmen können unter bestimmten Bedingungen von der steuerlichen Bilanzpflicht befreit werden.
Wechsel zwischen den Systemen
- Option für das normale Realsystem: Unternehmen im vereinfachten System können zum normalen Realsystem wechseln, indem sie die Verwaltung vor dem 1. Februar des ersten Anwendungsjahres benachrichtigen.
- Automatischer Wechsel: Wenn ein Unternehmen die für das vereinfachte System vorgesehenen Umsatzgrenzen überschreitet, wechselt es automatisch zum normalen Realsystem ab dem ersten Geschäftsjahr nach dem betrachten dreijährigen Zeitraum.
Gemeinsame Merkmale
Beide Systeme besteuern den tatsächlichen Gewinn, aber das vereinfachte System reduziert die Verwaltungslasten, während es die allgemeinen Buchhaltungsgrundsätze einhält. Die Vereinfachungen sind eine Möglichkeit, keine Verpflichtung.