Was sind die Unterschiede zwischen der Mitnutzung und anderen Formen der Sharing Economy?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 2. September 2026

TL;DR: Die Mitnutzung zeichnet sich dadurch aus, dass die Kosten für eine Dienstleistung geteilt werden, die der Anbieter selbst mit den Nutzern in Anspruch nimmt. Wird diese Bedingung nicht erfüllt oder übersteigt der angeforderte Betrag die direkten Kosten, gilt die Tätigkeit als persönliche Dienstleistung und die Einnahmen unterliegen der regulären Besteuerung. Juristische Personen oder Privatpersonen, die im beruflichen Rahmen handeln, sind ausgeschlossen.

Definition und Rahmen der Mitnutzung

Unter Mitnutzung versteht man eine Tätigkeit, bei der eine Privatperson die Kosten für eine Dienstleistung mit anderen teilt, die sie selbst ebenfalls nutzt. Diese Bedingung ist kumulativ: Der Anbieter muss selbst Nutzer der Dienstleistung sein, damit die Tätigkeit als Mitnutzung gilt.

Ausschluss vom Rahmen der Mitnutzung

Nicht berechtigt für dieses Regime sind Einnahmen, die erzielt werden von:

Finanzielle Grenzen und Art der Tätigkeit

Übersteigt der vom Anbieter angeforderte Betrag die direkten Kosten, die für die Dienstleistung entstanden sind (ohne seinen eigenen Anteil), fällt die Tätigkeit nicht mehr unter die Mitnutzung, sondern wird zur persönlichen Dienstleistung. Dies gilt insbesondere für Fahrgemeinschaften, die Organisation gemeinsamer Mahlzeiten (co-cooking) oder Ausflüge zur See.

Steuerliche Folgen bei Nichteinhaltung der Kriterien

Werden die Kriterien der Mitnutzung nicht eingehalten, gelten die erzielten Einnahmen als steuerpflichtiger Gewinn und unterliegen den allgemeinen Besteuerungsregeln der entsprechenden Steuerart.

Verpflichtungen digitaler Plattformen

Betreiber von Vermittlungsplattformen übermitteln Daten zu Mitnutzungs-Aktivitäten nur, wenn:

Diese Schwellenwerte werden durch die Summe der von einer Person auf einer Plattform durchgeführten Vorgänge für Dienstleistungen (einschließlich Mitnutzung) und den Verkauf von Waren bewertet.

Unterschiede zu anderen Formen der Sharing Economy

Im Gegensatz zu anderen kollaborativen Modellen verlangt die Mitnutzung, dass der Anbieter selbst auch Nutzer der Dienstleistung ist. Andere Formen können die Bereitstellung von Dienstleistungen oder Gütern umfassen, ohne dass der Anbieter direkt davon profitiert, was sie unterschiedlichen Steuerregimen unterwirft.

Besondere Fälle und Präzisierungen

Öffentlich zugängliche Verkehrsleistungen, die auf der Grundlage festgelegter Fahrpläne erbracht werden (Öffentliche Verkehrsmittel, Züge, Busse usw.), fallen nicht unter die Definition einer persönlichen Dienstleistung, da sie nicht auf eine spezifische Anfrage eines Nutzers eingehen.

Informationsinhalt, keine persönliche Steuerberatung.

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Offizielle Quellen

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