Zusammenfassung: Wurde eine Steuergutschrift für Ausgaben gewährt, die zunächst als uneinbringlich galten, und zahlt der Kunde später, wird innerhalb von fünf Jahren eine steuerliche Rückforderung vorgenommen. Die Höhe der Rückforderung hängt von der Art der Steuergutschrift und den Umständen der Rückzahlung ab. Eine Rückforderung entfällt, wenn die Rückzahlung auf einen nach den Ausgaben eingetretenen Schadensfall zurückzuführen ist oder – bei bestimmten Gutschriften – wenn die Rückzahlung mit Artikel L. 515-19 des Umweltgesetzbuchs (Code de l’environnement) zusammenhängt.
Allgemeines Prinzip der steuerlichen Rückforderung
Werden Ausgaben, für die eine Steuergutschrift gewährt wurde, innerhalb von fünf Jahren ganz oder teilweise zurückerstattet, unterliegt der Begünstigte einer steuerlichen Rückforderung. Diese wird im Jahr der Rückzahlung und in Höhe der erhaltenen Steuergutschrift berechnet.
Berechnungsmodalitäten der Rückforderung
Die steuerliche Rückforderung kann je nach Art der Steuergutschrift unterschiedliche Formen annehmen:
- Differenz zwischen dem ursprünglich gewährten Steuervorteil und dem auf Basis der tatsächlich getragenen Ausgaben ermittelten Vorteil (gilt für bestimmte Steuergutschriften).
- 40 % des zurückerstatteten Betrags (für andere spezifische Steuergutschriften).
- Höhe des Steuervorteils, der für den zurückerstatteten Betrag gewährt wurde (für wieder andere Fälle).
Ausnahmen von der Rückforderung
Eine Rückforderung entfällt, wenn die Rückzahlung auf einen nach den Ausgaben eingetretenen Schadensfall zurückzuführen ist. Bei bestimmten Steuergutschriften erstreckt sich diese Ausnahme auch auf Rückzahlungen, die gemäß Artikel L. 515-19 des Umweltgesetzbuchs (Code de l’environnement) erfolgen.
Frist und Anwendungsbereich
Die Rückforderung gilt nur, wenn die Rückzahlung innerhalb von fünf Jahren ab Zahlung der Ausgaben erfolgt. Die spezifischen Regeln für jede Art von Steuergutschrift legen die genaue Berechnungsmethode der Rückforderung fest.
Besondere Fälle und Präzisierungen
Die Rückforderungsmodalitäten variieren je nach den anwendbaren Artikeln der Allgemeinen Steuerordnung (Code général des impôts, CGI). Beispielsweise sehen die Artikel 200 quater, 200 quater A und 200 quater C unterschiedliche Mechanismen vor, die jedoch alle durch die Fünf-Jahres-Frist und die genannten Ausnahmen gerahmt werden.
Erklärungspflichten
Die Rückforderung wird in Höhe der ursprünglich erhaltenen Steuergutschrift angerechnet.