Welche alternativen Befreiungsregelungen für Kapitalerträge gelten für gewerbliche Vermieter von möblierten Wohnungen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 6. September 2026

Zusammenfassung: Gewerbliche Vermieter von möblierten Wohnungen können von mehreren Befreiungsregelungen für Kapitalerträge profitieren: Befreiung nach 5 Jahren Tätigkeit (Art. 151 septies CGI), vollständige oder teilweise Befreiung je nach Einnahmen (90.000 € oder 126.000 €), Abschlag für Haltedauer (Art. 151 septies B CGI) sowie Regelungen für Einbringungen/Übertragungen von Unternehmen (Art. 151 octies, 41, 151 septies A, 238 quindecies CGI, wobei bei den letzten beiden Immobilien-Kapitalerträge ausgeschlossen sind). Für die Parahotellerie gelten erhöhte Schwellenwerte von 250.000 € und 350.000 €.

Befreiung in Abhängigkeit von der Tätigkeitsdauer

Artikel 151 septies des CGI sieht eine Befreiung von Kapitalertragssteuern für gewerbliche Vermieter von möblierten Wohnungen vor, die ihre Tätigkeit seit mindestens fünf Jahren ausüben. Diese Regelung ist strikt an die fortlaufende Ausübung der gewerblichen Tätigkeit geknüpft.

Befreiung nach Höhe der Einnahmen

Gewerbliche Vermieter von möblierten Wohnungen können folgende Befreiungen in Anspruch nehmen:

Abschlag für Haltedauer

Langfristige Kapitalerträge, die bei der Veräußerung von Immobilien anfallen, die der gewerblichen Tätigkeit der Vermietung möblierter Wohnungen dienen, können einen Abschlag von 10 % pro Haltedauerjahr ab dem sechsten Jahr erhalten, gemäß Artikel 151 septies B des CGI. Dieser Abschlag gilt für Immobilien, die dem Betrieb dienen.

Regelungen für Einbringungen und Unternehmensübertragungen

Gewerbliche Vermieter von möblierten Wohnungen können begünstigte Regelungen für folgende Fälle nutzen:

Sonderregelung für die Parahotellerie

Für Tätigkeiten im Bereich der Gästezimmer und Ferienwohnungen, die unter das Parahotellerie-Regime fallen (aufgrund der angebotenen Zusatzleistungen), werden die Befreiungsschwellen des Artikels 151 septies des CGI auf 250.000 € für die vollständige Befreiung und 350.000 € für die teilweise Befreiung angehoben.

Zusätzliche Regelungen

Die gewerblichen Kapitalerträge von Vermietern möblierter Wohnungen unterliegen dem Regelwerk für kurz- oder langfristige Kapitalerträge (Art. 39 duodecies und folgende des CGI). Die betroffenen Vermögenswerte müssen im Anlagevermögen des Betriebs verbucht sein, um für Befreiungs- oder Abschlagsregelungen berechtigt zu sein.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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