Welche Arbeiten sind von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 26. August 2026

TLDR: Die von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Frankreich abziehbaren Arbeiten umfassen Reparaturen, Instandhaltung, Verbesserungen, Räumungsentschädigungen, Kosten für vorübergehende Unterkünfte und geförderte Arbeiten an Kulturgütern. Nicht abziehbar sind Ausgaben für Arbeiten im Rahmen eines Kaufvertrags für ein zu renovierendes Gebäude (VIR), Ausgaben, die mit spezifischen Steuerermäßigungen verbunden sind, sowie Rekonstruktions- oder Erweiterungskosten.

Abziehbare Arbeiten

Die von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbaren Arbeiten umfassen:

Nicht abziehbare Arbeiten

Folgende Arbeiten sind nicht abziehbar:

Wer kann die Ausgaben für Arbeiten abziehen?

Der Abzug der Ausgaben ist Eigentümern vorbehalten, die Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien erzielen. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen und Einschränkungen:

Für den Abzug erforderliche Unterlagen

Alle abziehbaren Ausgaben müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden. Die erforderlichen Nachweise umfassen:

Übergangsregelungen für die Jahre 2018 und 2019

Für Arbeiten, die in den Jahren 2018 und 2019 bezahlt wurden, gelten spezifische Übergangsregelungen:

Unvereinbarkeit mit anderen Steuervergünstigungen

Ausgaben für Arbeiten können nicht von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn sie bereits zur Inanspruchnahme von Steuerermäßigungen verwendet wurden, wie:

Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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