Welche Ausnahmen gelten für Aktivitäten der Mitverbrauchsgemeinschaft?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 29. August 2026

Zusammenfassung: Aktivitäten der Mitverbrauchsgemeinschaft in Frankreich unterliegen einer Steuerbefreiung, wenn sie zwei Hauptkriterien erfüllen: die aktive Teilnahme des Anbieters und die Einhaltung der direkten Kosten. Natürliche Personen können davon profitieren, nicht jedoch juristische Personen oder solche, die eine berufliche Tätigkeit ausüben.

Bedingungen für die Steuerbefreiung

Um die Steuerbefreiung für Aktivitäten der Mitverbrauchsgemeinschaft in Anspruch nehmen zu können, müssen zwei kumulative Bedingungen erfüllt sein:

  1. Aktive Teilnahme des Anbieters: Der Anbieter muss ebenfalls von der Aktivität profitieren. Beispielsweise muss der Fahrer bei einer Mitfahrgelegenheit selbst als Mitfahrer teilnehmen.
  2. Einhaltung der direkten Kosten: Die verlangten Beträge dürfen den Anteil der direkten Kosten nicht überschreiten, wobei der Anteil des Anbieters ausgeschlossen ist.

Wird eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, unterliegen die Einnahmen den allgemeinen Steuerregeln.

Wer kann die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen?

Die Steuerbefreiung für Aktivitäten der Mitverbrauchsgemeinschaft gilt nur für natürliche Personen, die Kosten im Rahmen von Aktivitäten teilen, an denen sie aktiv teilnehmen. Beispielsweise profitiert ein Autofahrer, der eine Mitfahrgelegenheit anbietet und einen Beitrag für Benzin und Mautgebühren verlangt, von dem begünstigten Regime, sofern er keinen Gewinn erzielt und selbst als Mitfahrer am Trip teilnimmt.

Nicht berechtigt für die Steuerbefreiung sind:

Ausgeschlossene Aktivitäten im Mitverbrauchsgemeinschaftsregime

Nicht alle Aktivitäten des Teilens fallen unter das begünstigte Regime. Ausdrücklich ausgeschlossen sind:

In diesen Fällen unterliegen die Einnahmen den üblichen Steuerregeln (Einkommensteuer, Mehrwertsteuer, falls zutreffend, etc.). Plattformen müssen diese Transaktionen melden, wenn sie die vorgesehenen Schwellenwerte überschreiten.

Dokumentation und Nachweise, die aufbewahrt werden müssen

Um die Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, ist keine spezifische Erklärung erforderlich. Es ist jedoch möglich, Nachweise aufzubewahren, die belegen:

Im Falle einer Prüfung kann die Steuerbehörde diese Dokumente anfordern, um zu überprüfen, ob:

Es gibt keine vordefinierten Formulare für diese Dokumentation: Klare und nachvollziehbare Belege reichen aus.

Unterschiede zu anderen Aktivitäten der Sharing Economy

Die Mitverbrauchsgemeinschaft unterscheidet sich von anderen Aktivitäten der Sharing Economy durch zwei zentrale Elemente:

  1. Kein Gewinnziel: Bei der Mitverbrauchsgemeinschaft geht es darum, Kosten zu teilen, nicht aber einen Gewinn zu erzielen. Beispielsweise ist das Teilen der Taxikosten unter Freunden eine Mitverbrauchsgemeinschaft; das Anbieten von bezahlten Fahrten als Dienstleistung hingegen eine unternehmerische Tätigkeit.
  2. Gemeinsame Teilnahme: Der Anbieter muss den Service gemeinsam mit anderen nutzen. Das Vermieten eines Zimmers im eigenen Haus, während man selbst in einem anderen Teil der Wohnung wohnt, ist keine Mitverbrauchsgemeinschaft (dies fällt eher unter das Regime für möblierte Vermietungen).

Diese Unterschiede sind entscheidend, um zu bestimmen, ob eine Aktivität steuerbefreit oder steuerpflichtig ist.

Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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