Welche Ausnahmen und Sonderregelungen gelten für die Verwendung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) innerhalb der EU?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 31. August 2026

Zusammenfassung: Die französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) weist Ausnahmen und Sonderregelungen auf, die für nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige mit EU-Sonderregelungen, Landwirte im Pauschalrückerstattungsverfahren, Fernverkäufe importierter Waren (IOSS), internationale Bevollmächtigte und gelegentliche Steuerpflichtige gelten.

Nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige und EU-Sonderregelungen

Nicht in Frankreich ansässige Steuerpflichtige, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Sonderregelungen wie das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) oder das Import-One-Stop-Shop-Verfahren (IOSS) nutzen, sind nicht verpflichtet, eine französische USt-IdNr. zu beantragen. Diese Befreiung gilt nur, wenn die Geschäfte von diesen Sonderregelungen abgedeckt werden. Eine Identifikation bleibt jedoch obligatorisch für innergemeinschaftliche Erwerbe (IeE), die den Schwellenwert von 10.000 € pro Jahr überschreiten, oder für Einfuhren, die nicht von diesen Regelungen abgedeckt sind.

Landwirte und Pauschalrückerstattungsverfahren

Landwirte im Pauschalrückerstattungsverfahren sind in der Regel von der Umsatzsteuer auf den Verkauf ihrer Erzeugnisse befreit. Sie müssen jedoch eine USt-IdNr. beantragen, wenn sie innergemeinschaftliche Erwerbe (IeE) über 10.000 € pro Jahr tätigen oder Waren einführen, die der Umsatzsteuer unterliegen. Die USt-IdNr. muss auf Rechnungen für innergemeinschaftliche Verkäufe innerhalb der EU angegeben werden.

Fernverkäufe und IOSS-Regelung

Das IOSS-Verfahren gilt für Fernverkäufe importierter Waren aus Drittländern mit einem Wert von höchstens 150 €. Betreiber, die dieses Verfahren nutzen, erhalten eine spezifische IOSS-Nummer, die von der französischen Steuerbehörde oder einer anderen EU-Mitgliedstaatbehörde vergeben wird. Diese Nummer ist ausschließlich für dieses Verfahren bestimmt und kann nicht für andere Arten von Geschäften verwendet werden. Bei einem Wechsel des Vermittlers wird automatisch eine neue IOSS-Nummer zugewiesen.

Gelegentliche Steuerpflichtige und befreite Geschäfte

Gelegentliche Steuerpflichtige, d. h. Personen, die gelegentlich Waren verkaufen oder Dienstleistungen erbringen, sind nicht verpflichtet, eine USt-IdNr. zu beantragen. Darüber hinaus müssen Steuerpflichtige, die ausschließlich Reverse-Charge-Geschäfte, befreite Einfuhren oder Fernverkäufe importierter Waren, die bereits vom IOSS-Verfahren abgedeckt sind, durchführen, sich nicht identifizieren.

Pflicht zur Angabe der USt-IdNr.

Die USt-IdNr. muss zwingend auf folgenden Dokumenten angegeben werden:

Ausnahmen und Sonderregelungen

Bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen gelten für:

Diese Sonderregelungen vereinfachen die steuerlichen Verpflichtungen und erleichtern den innergemeinschaftlichen Handel.

*Hinweis: Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

Berechnen Sie Ihre Steuer mit Solvo

Offizielle Quellen

← Zurück zum Blog