TLDR: Um in Frankreich eine Erstattung der Quellensteuer zu beantragen, müssen Sie Ihre Bankverbindung angeben. Je nach Art des Einkommens können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, wie z. B. eine Einkommensteuererklärung (Formular Nr. 2042) und Nachweise über abzugsfähige Ausgaben und Belastungen.
Pflichtige Bankunterlagen
Für alle Anträge auf Erstattung der Quellensteuer sind die Bankdaten (IBAN und Name des Kontoinhabers) zwingend erforderlich. Diese Informationen sind notwendig, damit die Steuerbehörde die Erstattung überweisen kann.
Kapitaleinkünfte
Für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne) muss der Erstattungsantrag die Bankverbindung des Begünstigten enthalten. Der Antrag ist an den Pôle revenus de capitaux mobiliers oder die zuständige Stelle zu richten, und zwar in Form eines formlosen Schreibens zusammen mit den entsprechenden Formularen.
Arbeitseinkünfte
Für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Löhne, Renten) muss der Erstattungsantrag von einer Einkommensteuererklärung (Formular Nr. 2042) und ggf. von Nachweisen über abzugsfähige Ausgaben und Belastungen begleitet werden. Auch hier sind die Bankdaten für die Auszahlung einer möglichen Erstattung erforderlich.
Erstattungsverfahren
Der Erstattungsantrag muss explizit gestellt werden, entweder formlos oder über die dafür vorgesehenen Formulare. Er ist an die zuständige Steuerbehörde zu richten, z. B. an den Pôle revenus de capitaux mobiliers für Kapitaleinkünfte oder den Service des impôts des non-résidents für Nichtansässige. Dem Antrag sind alle erforderlichen Nachweise beizufügen.
Erstattungsbedingungen
Die Erstattung der Quellensteuer erfolgt nicht automatisch. Sie unterliegt bestimmten Bedingungen, wie z. B. der Anwendung eines höheren Quellensteuersatzes als in den internationalen Steuerabkommen vorgesehen oder einem Fehler bei der Anwendung der Vorschriften. Der Antrag muss vom Steuerpflichtigen eingereicht und mit den notwendigen Nachweisen versehen werden.
Zusätzliche Bankunterlagen
In der Regel sind keine weiteren Bankunterlagen (wie Kontoauszüge oder Saldenbestätigungen) erforderlich, es sei denn, die Steuerbehörde fordert diese im Rahmen der Bearbeitung des Antrags ausdrücklich an.
Zuständige Stelle
Der Antrag ist je nach Art des Einkommens und der steuerlichen Situation des Steuerpflichtigen an die zuständige Stelle zu richten. Für Nichtansässige ist dies z. B. der Service des impôts des non-résidents.