Zusammenfassung: Kleinunternehmer können von verschiedenen Arten von Steuerbefreiungen profitieren, darunter die pauschale Einkommensteuerzahlung, regionale Befreiungen für neue Unternehmen in bestimmten Zonen sowie Befreiungen von der Gewerbesteuer (CFE) für bestimmte Künstler- und Autorengruppen. Diese Befreiungen unterliegen strengen Bedingungen und erfordern oft einen spezifischen Antrag.
Pauschale Einkommensteuerzahlung
Die pauschale Einkommensteuerzahlung ermöglicht es Kleinunternehmern, eine Pauschalsteuer auf ihren Umsatz zu zahlen, anstelle der progressiven Einkommensteuer. Um davon zu profitieren, müssen Einzelunternehmer mehrere Bedingungen erfüllen:
- Das steuerliche Referenzeinkommen des Haushalts (Jahr N-2) darf für einen Familienquotientenanteil die Obergrenze der zweiten Stufe des Einkommensteuertarifs des Vorjahres (N-1) nicht überschreiten.
- Sie müssen dem Mikro-Sozialregime unterliegen.
Das Referenzeinkommen wird vor dem Pauschalabzug (71 %, 50 % oder 34 % je nach Tätigkeit) berechnet.
Regionale Befreiungen für neue Unternehmen
Kleinunternehmer, die in bestimmten Zonen eine Tätigkeit aufnehmen, können von regionalen Steuerbefreiungen profitieren. Diese Zonen umfassen:
- Stadtfreizonen (ZFU), in denen die Befreiung die Gewerbesteuer (CFE) und in einigen Fällen die Einkommensteuer für einen begrenzten Zeitraum betreffen kann.
- Beschäftigungsbecken zur Wiederbelebung (BER), mit zeitlich begrenzten Befreiungen für neue Unternehmen.
- Zonen mit Entwicklungspriorität (ZDP), in denen Befreiungen an die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Investitionen geknüpft sind.
Um diese Befreiungen in Anspruch zu nehmen, muss die Option innerhalb der Frist für die Einreichung der CFE-Erklärung für das Jahr, für das die Befreiung beantragt wird, geltend gemacht werden.
CFE-Befreiungen für spezifische Kategorien
Bestimmte Kategorien von Kleinunternehmern sind von der Gewerbesteuer (CFE) befreit:
- Bildende Künstler und Grafiker, die ausschließlich ihre eigenen Kunstwerke verkaufen.
- Fotografen als Urheber, beschränkt auf die Abtretung künstlerischer Fotowerke.
- Literarische, musikalische oder choreografische Autoren, mit Ausnahme von Softwareautoren.
Diese Befreiungen gelten automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, ohne dass ein gesonderter Antrag erforderlich ist – außer für Kategorien, die die befreiten Einnahmen in der Erklärung angeben müssen.
Grenzen und Ausschlüsse der Befreiungen
Nicht alle Kleinunternehmen können von den Befreiungen profitieren. Insbesondere:
- Selbstständige, die auf das Mikro-Sozialregime verzichten, verlieren das Recht auf die pauschale Steuerzahlung.
- Regionale Befreiungen gelten nicht bei einem Wechsel des Inhabers oder der Übernahme einer bestehenden Tätigkeit.
Darüber hinaus decken die CFE-Befreiungen für Künstler und Autoren keine anderen Tätigkeiten ab als den Verkauf von Kunstwerken oder die Abtretung von Urheberrechten.
Verfahren für CFE-Befreiungen
Für regionale Befreiungen (z. B. ZFU, BER, ZDP) muss der Antrag innerhalb der Frist für die Einreichung der CFE-Erklärung für das erste Jahr, für das die Befreiung beantragt wird, gestellt werden. Es ist kein spezifisches Formular vorgesehen – die Option für die Befreiung muss in der CFE-Erklärung selbst angegeben werden.