Zusammenfassung: Um in Frankreich Homeoffice-Kosten abzusetzen, müssen Sie die tatsächlichen Ausgaben wählen und jede Ausgabe mit präzisen Dokumenten belegen: Bestätigung des Arbeitgebers, Rechnungen, Verträge, Quittungen. Die Ausgaben müssen beruflich, real und angemessen sein. Der Abzug wird für private oder unzureichend belegte Ausgaben abgelehnt.
System der tatsächlichen Ausgaben
Um Homeoffice-Kosten abzusetzen, müssen Sie das System der tatsächlichen Ausgaben wählen und nicht den Pauschalabzug von 10 %. Die Ausgaben müssen beruflich, real und durch geeignete Dokumente belegt sein. Dieses System gilt für alle Arbeitnehmer, einschließlich derer im Homeoffice, gemäß Artikel 83 der französischen Abgabenordnung (Code Général des Impôts, CGI).
Erforderliche Belege
Die für den Abzug von Homeoffice-Kosten notwendigen Belege umfassen:
- Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass im Unternehmen kein Büro zur Verfügung gestellt wird.
- Mietverträge, Kaufverträge für Immobilien oder Rechnungen für Nebenkosten (Strom, Gas, Telefon).
- Rechnungen für Möbel, IT-Ausstattung, Drucker und andere Geräte.
- Darlehens- oder Mietquittungen, falls relevant.
Ausgaben für das Homeoffice
Kosten für die Einrichtung eines Homeoffices sind absetzbar, wenn sie ausschließlich beruflich notwendig sind und dokumentiert werden. Dazu gehören Ausgaben für Möbel, IT-Ausstattung, Drucker und andere Geräte sowie anteilige Nebenkosten für den beruflichen Gebrauch.
Allgemeine Ausgaben und Grenzen
Kleinere bar bezahlte Nebenausgaben wie Parkgebühren oder Dokumentationskosten benötigen keine Belege bis zu einem Betrag von 150 € oder 0,1 ‰ des Umsatzes. Für höhere Beträge oder spezifische Ausgaben müssen jedoch alle Originaldokumente aufbewahrt werden.
Ausschlussfälle
Der Abzug wird verweigert, wenn:
- Die Ausgaben privater Natur sind (Mahlzeiten ohne beruflichen Anlass, private Reisen).
- Die Belege unzureichend sind (undokumentierte Pauschalabschätzungen, unleserliche Quittungen).
- Fahrtkosten über 40 km nicht durch objektive berufliche Erfordernisse gerechtfertigt sind.