TL;DR: In der Kleinunternehmerregelung bist du von der Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt) auf deine Umsätze befreit und kannst die Vorsteuer auf deine Einkäufe nicht abziehen. Du musst deine Tätigkeit innerhalb von 15 Tagen anmelden, eine vereinfachte Buchhaltung führen (jährliches Einkaufsregister und tägliches Einnahmen-Tagebuch) und deinen Umsatz überwachen, um die gesetzlichen Schwellenwerte nicht zu überschreiten. Honorarnoten enthalten nur dann die MwSt, wenn du dich für die Besteuerung entschieden hast.
Anfangsmeldung und Identifikation
Du musst eine Erklärung über die Existenz und Identifikation beim zuständigen Unternehmensformalitätenzentrum innerhalb von 15 Tagen nach Beginn deiner Tätigkeit einreichen. Wenn du nicht ausdrücklich die Option für die MwSt-Pflicht angibst, wirst du automatisch dem Kleinunternehmerregime zugeordnet.
Vereinfachte buchhalterische Pflichten
Du kannst eine vereinfachte Buchhaltung führen, die Folgendes umfassen muss:
- Ein jährliches Register, das den Detail deiner Einkäufe zusammenfasst.
- Ein täglich geführtes Tagebuch, das deine beruflichen Einnahmen detailliert auflistet, gestützt durch Rechnungen und Belege. Diese Unterlagen müssen auf Anfrage des Finanzamts vorgelegt werden.
Berechnung des relevanten Umsatzes
Nur die Einnahmen aus deiner reglementierten Anwaltstätigkeit werden für die Bewertung der Kleinunternehmergrenze berücksichtigt. Nicht reglementierte Tätigkeiten und außergewöhnliche Einnahmen (wie der Verkauf von Anlagevermögen) werden ausgeschlossen. Falls du deine Buchhaltung nach den Regeln des Handelsrechts führst, wird der Umsatz anhand der erbrachten Leistungen bestimmt, unabhängig von deren Zahlungseingang.
Ausstellung von Honorarnoten
Honorarnoten, die an MwSt-pflichtige Kunden gerichtet sind, dürfen keine MwSt ausweisen, es sei denn, du hast dich ausdrücklich für die MwSt-Pflicht entschieden (und damit auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet).
Überschreitung der Schwellenwerte und Verlust der Kleinunternehmerregelung
Wenn dein Umsatz im Laufe des Jahres die in Artikel 293 B des CGI festgelegte Schwelle überschreitet, wirst du ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Schwelle überschritten wurde, mwst-pflichtig. Zahlungseingänge für vor diesem Datum erbrachte Leistungen unterliegen nicht der MwSt. Bei Verlust des Kleinunternehmerstatus kannst du korrigierte Honorarnoten für die Umsätze des Monats der Überschreitung ausstellen und musst das Finanzamt über deine neue Situation informieren.
Gleichzeitige Anwendung mehrerer Kleinunternehmerregelungen
Du kannst gleichzeitig von zwei Kleinunternehmerregelungen profitieren:
- Die Regelung nach Absatz III des Artikels 293 B des CGI für Tätigkeiten im Rahmen deiner reglementierten Anwaltstätigkeit.
- Die Regelung nach Absatz IV des Artikels 293 B des CGI für deine sonstigen Tätigkeiten.
Option zur MwSt-Pflicht
Wenn du freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichtest und dich für die MwSt-Pflicht entscheidest, unterliegst du allen Pflichten, die für MwSt-pflichtige Steuerpflichtige gelten.