Welche Dokumente belegen die Transportkosten für Ausfuhren außerhalb der Europäischen Union?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 7. September 2026

TLDR: Um die Transportkosten im Zusammenhang mit der Ausfuhr außerhalb der EU zu belegen, ist das Hauptdokument die elektronische Ausfuhrbestätigung aus dem Gebiet der Europäischen Union (entmaterialisierte Zollerklärung). Bei einem Systemausfall ist Exemplar Nr. 3 des Einheitsdokuments (DAU), das von der Zollbehörde beglaubigt wurde, gültig. Alternative Nachweise (Einfuhrerklärung des Drittlands, Begleitdokumente für verbrauchsteuerpflichtige Waren, Transportdokumente) werden unter strengen Bedingungen akzeptiert.

Hauptdokument für entmaterialisierte Erklärungen

Die elektronische Ausfuhrbestätigung, die im Rahmen der entmaterialisierten Ausfuhranmeldung ausgestellt wird, ist der Standardnachweis. Sie bestätigt die tatsächliche Ausfuhr der Waren außerhalb der EU und ist für alle Vorgänge gültig, bei denen das Verfahren vollständig digital abläuft.

Besonderer Fall von Expressfrachtunternehmen

Für Sendungen über ein Expressfrachtunternehmen reicht die vom IT-System des Unternehmens ausgestellte elektronische Ausfuhrbestätigung aus, sofern:

Papierbasiertes Verfahren (Notfallverfahren)

Bei Ausfall oder Nichtverfügbarkeit des elektronischen Systems dient Exemplar Nr. 3 des Einheitsdokuments (DAU), das vom Zollamt am Ausfuhrort der Europäischen Union beglaubigt wurde, als Nachweis.

Alternative Nachweisdokumente

Der Ausführer kann die in Artikel 74 des Anhangs III zur Abgabenordnung (CGI) vorgesehenen alternativen Nachweise anstelle der elektronischen Bestätigung oder des DAU verwenden. Dazu gehören:

Transportdokumente

Transportdokumente (internationale Frachtbriefe, Konnossemente usw.) können als Nachweis für die Mehrwertsteuerbefreiung nur dann dienen, wenn die Waren in ein Land außerhalb der Europäischen Union versendet werden. Dokumente, die nur einen Transport zu einem Ort, Hafen oder Flughafen innerhalb der EU bestätigen, sind nicht gültig, um eine Ausfuhr außerhalb der EU nachzuweisen.

Pflichten und Formalitäten

Die Ausfuhranmeldung oder die diese ersetzenden Dokumente sowie die alternativen Nachweise stellen den unverzichtbaren Beleg für Ausfuhren im Sinne der Mehrwertsteuer dar. Ausführer müssen diese Dokumente aufbewahren und auf Anfrage der Behörden vorlegen können.

Informative Inhalte, keine persönliche Steuerberatung.

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Offizielle Quellen

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