Welche Einschränkungen gelten für das Mikro-Mietregime (micro-foncier)?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 6. September 2026

Zusammenfassung: Das Mikro-Mietregime (micro-foncier) gilt automatisch, wenn dein jährliches Brutto-Mieteinkommen 15.000 € nicht übersteigt, schließt jedoch Immobilien aus, die von Sonderregelungen (z. B. Duflot, Pinel, Scellier, Borloo ancien, Cosse) profitieren, sowie historische Denkmäler oder von der Fondation du patrimoine ausgezeichnete Gebäude und FPI-Anteile ohne reine Vermietung. Es sieht einen Pauschalabschlag von 30 % ohne zusätzliche Abzüge vor und verbietet die Feststellung von Mietverlusten während seiner Anwendung, mit Ausnahme der Übertragung früherer Verluste.

Grenze des Brutto-Mieteinkommens

Das Mikro-Mietregime steht nur Steuerpflichtigen offen, deren jährliches Gesamt-Brutto-Mieteinkommen 15.000 € nicht überschreitet. Oberhalb dieser Schwelle gilt zwingend das tatsächliche Regime (régime réel).

Ausschlüsse im Zusammenhang mit Sonderregelungen

Du kannst das Mikro-Mietregime nicht in Anspruch nehmen, wenn du Immobilien vermietest, die für abweichende Regelungen berechtigt sind, wie:

Der Ausschluss gilt nur für den Zeitraum, in dem der Anspruch auf diese Regelungen geltend gemacht wird.

Ausschlüsse für historisches oder ausgezeichnetes Vermögen

Das Regime ist ebenfalls ausgeschlossen für:

Ausschlüsse im Zusammenhang mit FPI-Anteilen

Das Mikro-Mietregime gilt nicht für Anteile an Immobilienfonds (FPI), wenn du nicht Eigentümer einer Immobilie bist, die in reiner Vermietung steht.

Pauschalabschlag und fehlende Abzugsmöglichkeiten

Unter diesem Regime wird dein zu versteuerndes Netto-Mieteinkommen durch einen Pauschalabschlag von 30 % auf das Bruttoeinkommen berechnet. Dieser Abschlag deckt alle Kosten ab und verbietet jeden spezifischen Abzug (z. B. Arbeiten, Darlehenszinsen).

Verbot der Feststellung von Mietverlusten

Während der Anwendung des Mikro-Mietregimes können keine Mietverluste festgestellt werden. Allerdings können frühere Verluste (die vor der Annahme des Regimes festgestellt und am 1. Januar des ersten Anwendungsjahres noch übertragbar waren) weiterhin auf das Netto-Mieteinkommen angerechnet werden, innerhalb der nächsten 10 Jahre, gemäß den allgemeinen Rechtsvorschriften.

Allgemeiner Anwendungsbereich

Das Regime gilt für alle Steuerpflichtigen, deren Mieteinkünfte (direkt oder indirekt) in der Kategorie der Mieteinkünfte besteuert werden, vorbehaltlich der gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Ausschlüsse.

Informationsinhalt, keine persönliche Steuerberatung.

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Offizielle Quellen

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