Zusammenfassung: Das Mikro-Mietregime (micro-foncier) gilt automatisch, wenn dein jährliches Brutto-Mieteinkommen 15.000 € nicht übersteigt, schließt jedoch Immobilien aus, die von Sonderregelungen (z. B. Duflot, Pinel, Scellier, Borloo ancien, Cosse) profitieren, sowie historische Denkmäler oder von der Fondation du patrimoine ausgezeichnete Gebäude und FPI-Anteile ohne reine Vermietung. Es sieht einen Pauschalabschlag von 30 % ohne zusätzliche Abzüge vor und verbietet die Feststellung von Mietverlusten während seiner Anwendung, mit Ausnahme der Übertragung früherer Verluste.
Grenze des Brutto-Mieteinkommens
Das Mikro-Mietregime steht nur Steuerpflichtigen offen, deren jährliches Gesamt-Brutto-Mieteinkommen 15.000 € nicht überschreitet. Oberhalb dieser Schwelle gilt zwingend das tatsächliche Regime (régime réel).
Ausschlüsse im Zusammenhang mit Sonderregelungen
Du kannst das Mikro-Mietregime nicht in Anspruch nehmen, wenn du Immobilien vermietest, die für abweichende Regelungen berechtigt sind, wie:
- Zwischenvermietungsinvestitionen (Duflot, Pinel);
- Scellier-, Besson-, Robien-, Périssol-Regelungen;
- Mit der ANAH konventionierte Wohnungen (Borloo ancien, Cosse);
- Steuerermäßigungen für Touristenresidenzen oder Arbeiten in Ferienwohnungen.
Der Ausschluss gilt nur für den Zeitraum, in dem der Anspruch auf diese Regelungen geltend gemacht wird.
Ausschlüsse für historisches oder ausgezeichnetes Vermögen
Das Regime ist ebenfalls ausgeschlossen für:
- Als historische Denkmäler eingestufte oder eingetragene Gebäude;
- Immobilien, die das Label der Fondation du patrimoine erhalten haben, sofern du den Anspruch auf die abweichende Regelung nach Artikel 156, 3° des CGI geltend machst.
Ausschlüsse im Zusammenhang mit FPI-Anteilen
Das Mikro-Mietregime gilt nicht für Anteile an Immobilienfonds (FPI), wenn du nicht Eigentümer einer Immobilie bist, die in reiner Vermietung steht.
Pauschalabschlag und fehlende Abzugsmöglichkeiten
Unter diesem Regime wird dein zu versteuerndes Netto-Mieteinkommen durch einen Pauschalabschlag von 30 % auf das Bruttoeinkommen berechnet. Dieser Abschlag deckt alle Kosten ab und verbietet jeden spezifischen Abzug (z. B. Arbeiten, Darlehenszinsen).
Verbot der Feststellung von Mietverlusten
Während der Anwendung des Mikro-Mietregimes können keine Mietverluste festgestellt werden. Allerdings können frühere Verluste (die vor der Annahme des Regimes festgestellt und am 1. Januar des ersten Anwendungsjahres noch übertragbar waren) weiterhin auf das Netto-Mieteinkommen angerechnet werden, innerhalb der nächsten 10 Jahre, gemäß den allgemeinen Rechtsvorschriften.
Allgemeiner Anwendungsbereich
Das Regime gilt für alle Steuerpflichtigen, deren Mieteinkünfte (direkt oder indirekt) in der Kategorie der Mieteinkünfte besteuert werden, vorbehaltlich der gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Ausschlüsse.