Welche fakultativen Befreiungen von der CFE gibt es und wie beantragt man sie?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 30. August 2026

Die fakultativen Befreiungen von der Cotisation Foncière des Entreprises (CFE) betreffen hauptsächlich unabhängige Buchhandlungen und Unternehmen in bestimmten Zonen. Diese Befreiungen unterliegen kommunalen oder zwischenkommunalen Beschlüssen und strengen Kriterien. Um davon zu profitieren, müssen Sie jährlich eine Erklärung beim zuständigen Service des Impôts des Entreprises (SIE) einreichen, und zwar mit den entsprechenden Formularen (1447-M-SD oder 1447-C-SD) sowie den erforderlichen Nachweisen.


Dauerhafte fakultative Befreiungen für Buchhandlungen

Buchhandlungen können unter bestimmten Bedingungen von einer dauerhaften CFE-Befreiung profitieren. Diese Befreiungen sind in den Artikeln 1464 I und 1464 I bis des Code Général des Impôts (CGI) geregelt.

Unabhängige Referenzbuchhandlungen (LIR) mit Label

Buchhandlungen, die am 1. Januar des Besteuerungsjahres über das Label "Librairie Indépendante de Référence" (LIR) verfügen, können von einer dauerhaften CFE-Befreiung profitieren, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:

Die Befreiung bleibt für das laufende Jahr gültig, selbst wenn das LIR-Label später entzogen wird. Verliert die Buchhandlung jedoch die erforderlichen Kriterien, endet die Befreiung ab dem folgenden Jahr.

Buchhandlungen ohne LIR-Label

Auch Buchhandlungen ohne LIR-Label können von einer Befreiung profitieren, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:

Der Beschluss zu Artikel 1464 I bis muss dem Beschluss zu Artikel 1464 I vorangehen oder gleichzeitig erfolgen.


Zeitlich begrenzte fakultative Befreiungen

Neben den dauerhaften Befreiungen für Buchhandlungen gibt es zeitlich begrenzte CFE-Befreiungen, die auf Grundlage kommunaler oder zwischenkommunaler Beschlüsse gewährt werden. Diese betreffen hauptsächlich:

Unternehmen in benachteiligten Gebieten

Junge innovative Unternehmen

Junge innovative Unternehmen (JEI), Junge universitäre Unternehmen (JEU), Junge Wachstumsunternehmen (JEC) und Junge Unternehmen mit innovativem Impact (JEII) können für die ersten 7 Jahre nach ihrer Gründung von der CFE befreit werden, vorausgesetzt:

Diese Befreiung ist in Artikel 1466 D des CGI geregelt und erfordert eine jährliche Erklärung.


Wie beantragt man die Befreiung?

Das Verfahren zur Beantragung der CFE-Befreiung unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um ein bestehendes Unternehmen oder eine neue Tätigkeit handelt.

Formulare und Fristen

Erforderliche Unterlagen

Für Buchhandlungen (LIR oder LR) muss der Antrag folgende Dokumente enthalten:

Berichtigungen und Verlust der Befreiung

Falls ein Unternehmen die Voraussetzungen für die Befreiung während des Jahres nicht mehr erfüllt, muss dies in der nächsten jährlichen Erklärung angegeben werden. Die Befreiung endet ab dem folgenden Jahr. Bei verspäteter Erklärung gilt die Befreiung nicht für das Referenzjahr. Rückwirkende Anträge sind nicht möglich.


Grenzen und Ausnahmen

Die fakultativen CFE-Befreiungen unterliegen strengen Einschränkungen:

Für zeitlich begrenzte Befreiungen (z. B. ZFU, QPV, JEI) ist die Dauer begrenzt und hängt von den lokalen Beschlüssen ab. Es ist nicht möglich, für denselben Betrieb gleichzeitig mehrere Befreiungen in Anspruch zu nehmen.

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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