Zusammenfassung: Ein ausländisches Unternehmen, das in Frankreich steuerpflichtig ist, muss einen steuerlichen Vertreter benennen, wenn es außerhalb der EU ansässig ist, oder sich direkt beim SIEE registrieren, wenn es innerhalb der EU ansässig ist. Es muss die deklarativen und buchhalterischen Verpflichtungen in Bezug auf Mehrwertsteuer (MwSt.) und Körperschaftsteuer gemäß den Bestimmungen des Code Général des Impôts (Allgemeines Steuergesetzbuch) einhalten.
Pflicht zur Benennung eines steuerlichen Vertreters für Unternehmen außerhalb der EU
Unternehmen, die nicht in der Europäischen Union (EU) ansässig sind und in Frankreich steuerpflichtige Geschäfte tätigen, müssen einen in Frankreich akkreditierten steuerlichen Vertreter benennen. Dieser Vertreter muss in Frankreich ansässig sein und sich verpflichten, die deklarativen und steuerlichen Zahlungsverpflichtungen im Namen des ausländischen Unternehmens zu erfüllen. Die Benennung des steuerlichen Vertreters muss schriftlich erfolgen und die Identifikationsdaten des ausländischen Unternehmens sowie des Vertreters enthalten, einschließlich der ausdrücklichen Annahme des Letzteren.
Formalitäten für in der EU ansässige Unternehmen
Unternehmen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind, sind nicht verpflichtet, einen steuerlichen Vertreter in Frankreich zu benennen. Sie müssen sich direkt beim Service des Impôts des Entreprises Étrangères (SIEE, Steueramt für ausländische Unternehmen) registrieren, um eine französische Steueridentifikationsnummer (SIRET-/SIREN-Nummer) zu erhalten. Diese Registrierung ermöglicht die Erfüllung der deklarativen und steuerlichen Zahlungsverpflichtungen in Frankreich.
Verpflichtungen in Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt.)
Alle ausländischen Unternehmen, die in Frankreich steuerpflichtige Geschäfte tätigen – unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb der EU ansässig sind –, unterliegen den buchhalterischen und Rechnungslegungsvorschriften gemäß den Artikeln 286 und 289 des Code Général des Impôts (CGI). Sie müssen eine detaillierte Buchführung über die in Frankreich getätigten Geschäfte führen und Rechnungen ausstellen, die den lokalen Vorschriften entsprechen. Die MwSt.-Erklärungen müssen monatlich oder vierteljährlich eingereicht werden, je nach Dauer und Regelmäßigkeit der Geschäftstätigkeit in Frankreich.
Körperschaftsteuer (IS) und Quellensteuern
Ausländische Unternehmen, die in Frankreich Gewinne erzielen, unterliegen der französischen Körperschaftsteuer (IS) auf die im französischen Hoheitsgebiet erzielten Erträge. Die von ausländischen Unternehmen erzielten Gewinne können als an nicht ansässige Gesellschafter ausgeschüttet betrachtet werden, was zu einer Quellensteuer führt, sofern keine Ausnahmen für in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässige Unternehmen gelten. Ausländische Unternehmen müssen die in Frankreich steuerpflichtigen Gewinne unter Verwendung der vom SIEE erhaltenen Steueridentifikationsnummer oder über ihren steuerlichen Vertreter deklarieren.
Registrierungsverfahren und Zugang zu den Steuerdiensten
Um die steuerlichen Verpflichtungen in Frankreich zu erfüllen, müssen ausländische Unternehmen eine französische Steueridentifikationsnummer (SIRET-/SIREN-Nummer) beantragen. Das Registrierungsverfahren variiert je nachdem, ob das Unternehmen in der EU oder außerhalb der EU ansässig ist. EU-Unternehmen müssen sich beim SIEE registrieren, während Unternehmen außerhalb der EU sich beim für ihren steuerlichen Vertreter zuständigen Unternehmenssteueramt registrieren müssen. Diese Nummer ist erforderlich, um MwSt.- und Körperschaftsteuererklärungen einzureichen, fällige Steuern zu zahlen und Erstattungen zu beantragen.
Fristen und Berichtigungen der Erklärungen
Die Fristen für die Einreichung von MwSt.-Erklärungen hängen von der vom zuständigen Steueramt festgelegten Periodizität ab, die monatlich oder vierteljährlich sein kann. Unternehmen außerhalb der EU müssen die ihrem steuerlichen Vertreter mitgeteilten Fristen einhalten, der für die Einreichung der Erklärungen und die Zahlung der Steuern verantwortlich ist.