TLDR: Sie müssen die Identifikationsangaben des Erklärenden, die Merkmale des Kontos und je nach Situation die Informationen zu seiner Schließung sowie zum vertretenen Kontoinhaber angeben.
Betroffene Konten
Sie müssen im Ausland eröffnete, gehaltene, genutzte oder geschlossene Bankkonten oder gleichgestellte Konten angeben. Die Verpflichtung gilt für jedes betroffene Konto und für jedes Jahr oder Geschäftsjahr, in dem eine dieser Situationen eingetreten ist.
Identifikation des Erklärenden
Sie müssen angeben:
- Ihren Geburtsnamen;
- gegebenenfalls Ihren Gebrauchsnamen;
- Ihre Vornamen;
- Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort;
- Ihre Wohnanschrift.
Angaben zum Konto
Sie müssen die Kontoart sowie das Eröffnungsdatum angeben. Sie müssen außerdem das Schließungsdatum angeben, wenn die Schließung während des von der Erklärung betroffenen Zeitraums erfolgt ist.
Die verfügbaren Informationen ermöglichen keine Bestätigung der vollständigen Liste der Formularfelder. Sie können daraus daher nicht ableiten, dass die Angabe einer Kontonummer, des Namens der Bank, der Anschrift des Instituts oder des Kontostands verpflichtend ist.
Situation des Erklärenden für das Konto eines Dritten
Wenn Sie die Erklärung für einen Dritten abgeben, müssen Sie angeben, in welcher Eigenschaft Sie sie abgeben. Sie müssen außerdem die Identifikationsangaben des Kontoinhabers angeben.
Die verfügbaren Auszüge präzisieren weder alle anzugebenden Identifikationsangaben noch alle möglichen Eigenschaften, die angegeben werden können.
Modalitäten der Erklärung
Sie müssen für jedes betroffene Konto eine Erklärung abgeben. Die Erklärung Nr. 3916-3916 bis, entsprechend CERFA Nr. 11916, wird der Einkommen- oder Ergebniserklärung beigefügt. Sie ist auf der Website der Finanzverwaltung und in der Online-Erklärung verfügbar.