Welche Informationen müssen in der Erklärung eines ausländischen Kontos enthalten sein?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 9. September 2026

TLDR: Sie müssen die Identifikationsangaben des Erklärenden, die Merkmale des Kontos und je nach Situation die Informationen zu seiner Schließung sowie zum vertretenen Kontoinhaber angeben.

Betroffene Konten

Sie müssen im Ausland eröffnete, gehaltene, genutzte oder geschlossene Bankkonten oder gleichgestellte Konten angeben. Die Verpflichtung gilt für jedes betroffene Konto und für jedes Jahr oder Geschäftsjahr, in dem eine dieser Situationen eingetreten ist.

Identifikation des Erklärenden

Sie müssen angeben:

Angaben zum Konto

Sie müssen die Kontoart sowie das Eröffnungsdatum angeben. Sie müssen außerdem das Schließungsdatum angeben, wenn die Schließung während des von der Erklärung betroffenen Zeitraums erfolgt ist.

Die verfügbaren Informationen ermöglichen keine Bestätigung der vollständigen Liste der Formularfelder. Sie können daraus daher nicht ableiten, dass die Angabe einer Kontonummer, des Namens der Bank, der Anschrift des Instituts oder des Kontostands verpflichtend ist.

Situation des Erklärenden für das Konto eines Dritten

Wenn Sie die Erklärung für einen Dritten abgeben, müssen Sie angeben, in welcher Eigenschaft Sie sie abgeben. Sie müssen außerdem die Identifikationsangaben des Kontoinhabers angeben.

Die verfügbaren Auszüge präzisieren weder alle anzugebenden Identifikationsangaben noch alle möglichen Eigenschaften, die angegeben werden können.

Modalitäten der Erklärung

Sie müssen für jedes betroffene Konto eine Erklärung abgeben. Die Erklärung Nr. 3916-3916 bis, entsprechend CERFA Nr. 11916, wird der Einkommen- oder Ergebniserklärung beigefügt. Sie ist auf der Website der Finanzverwaltung und in der Online-Erklärung verfügbar.

Informativer Inhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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