TLDR: Sie müssen die nicht möblierte Wohnung mindestens neun Jahre lang als Hauptwohnung an eine Person vermieten, die nicht zu Ihrem steuerlichen Haushalt gehört, und dabei die geltenden Mietobergrenzen einhalten. Für bestimmte Gebiete, Investitionen über eine SCPI und das „Scellier intermédiaire“ gelten besondere Regeln.
Die Verpflichtung zur Vermietung
Sie müssen die Wohnung unmöbliert vermieten und sie als Hauptwohnung des Mieters bestimmen. Dieser muss eine andere Person als ein Mitglied Ihres steuerlichen Haushalts sein.
Sie müssen diese Verpflichtung mindestens neun Jahre lang einhalten. Die Miete darf die geltenden gesetzlichen Obergrenzen nicht überschreiten:
- Artikel 2 terdecies B des Anhangs III zum CGI für die gewöhnliche Vermietung;
- Artikel 2 terdecies C des Anhangs III zum CGI, wenn die Wohnung zu den Bedingungen des mittleren Mietsegments vermietet wird.
Eine besondere Dauer in bestimmten Gebieten
Für Investitionen ab dem 1. Januar 2011 in Wohnungen in Neukaledonien, Französisch-Polynesien oder auf den Wallis-und-Futuna-Inseln beträgt die Mindestdauer der Vermietungsverpflichtung fünf Jahre.
Diese besondere Dauer ersetzt nicht die reguläre Dauer von neun Jahren für die übrigen betroffenen Investitionen.
Die mit einer SCPI verbundenen Verpflichtungen
Wenn Sie über eine SCPI investieren, muss sich die Gesellschaft dazu verpflichten, die Wohnung zu den in Artikel 199 septvicies des CGI vorgesehenen Bedingungen zu vermieten. Sie müssen sich Ihrerseits dazu verpflichten, sämtliche Ihrer Anteile bis zum Ende der von der Gesellschaft eingegangenen Vermietungsverpflichtung zu behalten.
Die Steuerermäßigung ist außerdem an folgende Bedingungen geknüpft:
- 95 % Ihrer Zeichnung müssen ausschließlich zur Finanzierung einer Investition verwendet werden, die die Voraussetzungen der Regelung erfüllt;
- der Ertrag der jährlichen Zeichnung muss innerhalb von achtzehn Monaten nach Abschluss der Zeichnung vollständig investiert werden;
- die Investition gilt als vollständig, wenn 95 % des Zeichnungsbetrags im Rahmen einer endgültigen Verpflichtung der SCPI für die Finanzierung des Erwerbs, des Baus oder der Renovierung förderfähiger Immobilien eingesetzt wurden;
- Anteile, bei denen das Eigentumsrecht aufgespalten ist, berechtigen nach der genannten Bestimmung nicht zur Steuerermäßigung.
Der Fall des „Scellier intermédiaire“
Um in den Genuss des zusätzlichen Steuervorteils des „Scellier intermédiaire“ zu kommen, muss die SCPI ihre ursprüngliche Vermietungsverpflichtung um einen oder zwei Dreijahreszeiträume verlängern.
Sie müssen sich dann dazu verpflichten, Ihre Anteile für denselben Zeitraum zu behalten wie den von der SCPI gewählten Verlängerungszeitraum. Diese Anforderung betrifft den zusätzlichen Steuervorteil des „Scellier intermédiaire“ und stellt keine allgemein für jede „Scellier“-Investition geltende Regel dar.