Welche Meldepflichten gelten für Freelancer in Frankreich?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 31. August 2026

TLDR: Freelancer in Frankreich müssen ihre Tätigkeit nach spezifischen Regeln melden, insbesondere Anwälte, Künstler und Nicht-EU-Bürger. Die Verpflichtungen variieren je nach Art der Tätigkeit und steuerlichem Status.

Wer muss seine Tätigkeit melden?

In Frankreich müssen Freelancer ihre Tätigkeit nach spezifischen Regeln anzeigen. Die folgenden Kategorien sind verpflichtet, ihre Tätigkeit zu melden, selbst wenn sie von der Mehrwertsteuer befreit sind oder eine Umsatzsteuerbefreiung genießen:

Diese Verpflichtungen sind unabhängig vom anwendbaren Mehrwertsteuerregime und betreffen die formelle Mitteilung des Beginns der Tätigkeit an die Steuerbehörden.

Meldebefreiungen für bestimmte Kategorien

Einige Freelancer profitieren von teilweisen Befreiungen im Bereich der Mehrwertsteuer. Zum Beispiel:

Diese Befreiung beschränkt sich auf die Mehrwertsteuer und erstreckt sich nicht auf andere Steuern oder administrative Verpflichtungen.

Verpflichtungen digitaler Plattformen

Online-Plattformen, die Freelancer und Kunden zusammenbringen, haben spezifische Meldepflichten. Sie müssen:

Diese Verpflichtungen obliegen den Plattformen und nicht direkt den Freelancern, obwohl die übermittelten Daten individuelle Steuerprüfungen beeinflussen können.

Nicht in der EU ansässige Freelancer

Freelancer, die nicht in der Europäischen Union ansässig sind und in Frankreich mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben, müssen einen bei der DGFiP akkreditierten steuerlichen Vertreter benennen. Dieser Vertreter ist dafür zuständig:

Die Akkreditierung des Vertreters ist obligatorisch und muss bei den Diensten der DGFiP formalisiert werden. Diese Verpflichtung gilt nicht für in der EU ansässige Freelancer, die ihre steuerlichen Verpflichtungen in Frankreich direkt erfüllen können.

Tätigkeiten an öffentlichen Orten ohne festen Wohnsitz

Freelancer, die eine erwerbsmäßige Tätigkeit auf öffentlichen Straßen oder an öffentlichen Orten in Frankreich ausüben, ohne seit mehr als sechs Monaten einen festen Wohnsitz oder eine feste Residenz im Land zu haben, unterliegen spezifischen Verpflichtungen:

Dieses Verfahren gilt ausschließlich für diejenigen, die in öffentlichen Räumen tätig sind und seit mehr als sechs Monaten keinen stabilen Wohnsitz in Frankreich haben.

Sanktionen bei Nichtmeldung

Freelancer, die ihren Meldepflichten nicht nachkommen, können mit Sanktionen belegt werden. Es ist daher entscheidend, die Regeln einzuhalten, um Strafen zu vermeiden.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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