Welche Meldepflichten gelten für Plattformen der Sharing Economy?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 7. September 2026

TL;DR: Betreiber von Plattformen, die Personen zum Verkauf von Waren, zur Erbringung von Dienstleistungen oder zum Austausch/Teilen von Waren oder Dienstleistungen zusammenbringen, müssen ihre Nutzer über deren steuerliche und soziale Verpflichtungen informieren, ihnen bis zum 31. Januar eine jährliche Zusammenfassung der Transaktionen übermitteln und die Geschäfte vierteljährlich der Steuerbehörde melden. Diese Pflichten gelten für französische und ausländische Plattformen, die sich registrieren lassen müssen, um eine SIREN-Nummer zu erhalten.

Wer ist von den Meldepflichten betroffen?

Betreiber von Plattformen – unabhängig von ihrem Sitz – die Personen über elektronische Wege zum Verkauf einer Ware, zur Erbringung einer Dienstleistung oder zum Austausch/Teilen einer Ware oder Dienstleistung zusammenbringen, unterliegen diesen Pflichten. Ausländische Plattformen müssen sich bei der französischen Steuerbehörde registrieren, um eine SIREN-Nummer zu erhalten.

Informationspflichten gegenüber den Nutzern

Bei jeder Transaktion müssen die Plattformen den Nutzern loyal, klar und transparent Informationen über deren steuerliche und soziale Verpflichtungen bereitstellen. Zudem müssen sie elektronische Links zu den Websites der zuständigen Behörden bereitstellen, insbesondere www.impots.gouv.fr und www.urssaf.fr.

Jährliche Zusammenfassung

Bis zum 31. Januar eines jeden Jahres müssen die Betreiber den Nutzern elektronisch ein Dokument mit der Zusammenfassung der Bruttogesamtbeträge der im Vorjahr getätigten Transaktionen übermitteln. Dieses Dokument muss Folgendes enthalten:

Für Transaktionen, die nach dem 1. Januar 2020 getätigt wurden, müssen die Betreiber zudem den Betrag der in Frankreich mehrwertsteuerpflichtigen Transaktionen angeben und zusätzliche Informationen zur Identifikation der Nutzer bereitstellen.

Vierteljährliche Meldung

Die Betreiber müssen vierteljährlich folgende Informationen melden:

Diese Meldung betrifft Verkäufer oder Dienstleister mit Wohnsitz in Frankreich, in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder in einem Staat/Gebiet, das/die ein Abkommen über den automatischen Informationsaustausch mit Frankreich geschlossen hat. Bestimmte Kategorien, wie öffentliche Einrichtungen oder börsennotierte Unternehmen, sind ausgenommen.

Schwellenwerte und Fristen

Die Schwelle von 1.000 € für die Anwendung bestimmter Pflichten wird in Bezug auf die von einem Nutzer auf einer Plattform innerhalb eines Jahres getätigten Geschäfte bewertet. Für Aktivitäten zur Kostenaufteilung oder zum Privatverkauf von in Artikel 150 UA des CGI genannten Waren beträgt die Schwelle 3.000 €, kombiniert mit einer jährlichen Mindestanzahl von zwanzig Transaktionen. Die neuen Meldepflichten gelten ab dem 1. Januar 2019.

Einreichungsmodalitäten

Die Einreichung des Meldeformulars muss elektronisch gemäß einem Schema erfolgen, das in einem Lastenheft beschrieben ist, das im Bereich „Partner“ der Website www.impots.gouv.fr verfügbar ist. Andere Dokumentformate werden nicht akzeptiert.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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