Welche örtlichen Polizeibehörden konnten von Wanderarbeitnehmern ohne festen Wohnsitz in Frankreich vor der Aufhebung die Quittung verlangen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 2. September 2026

Zusammenfassung: Vor seiner Aufhebung am 9. Dezember 2020 musste die Hinterlegungsquittung auf jede Anforderung der Beamten und Richter hin, die in Artikel L. 225 der Abgabenordnung (Livre des procédures fiscales) genannt sind, vorgelegt werden. Für Wanderhändler von Gold- und Silberarbeiten waren die zuständigen Behörden die Gemeindeverwaltung oder deren Vertreter (Bürgermeister, Beigeordnete, Polizeikommissare).

Allgemein zuständige Behörden

Wanderarbeitnehmer ohne Wohnsitz oder festen Aufenthalt in Frankreich seit mehr als sechs Monaten, die eine gewerbliche Tätigkeit auf öffentlichen Straßen oder an öffentlichen Orten ausübten, mussten ihre Hinterlegungsquittung auf jede Anforderung der Beamten und Richter hin, die in Artikel L. 225 der Abgabenordnung (Livre des procédures fiscales) genannt sind, vorlegen. Diese Verpflichtung war ausdrücklich in Artikel 302 octies der Allgemeinen Steuerordnung (Code général des impôts, CGI) vorgesehen.

Besonderer Fall der Wanderhändler von Gold- und Silberarbeiten

Für diese spezifische Kategorie waren die Behörden, die berechtigt waren, Ordnungswidrigkeiten festzustellen, die Gemeindeverwaltung oder deren Vertreter, nämlich:

Diese Regelung galt ausschließlich für von diesen Händlern begangene Ordnungswidrigkeiten.

Anwendungsbereich der Regelung

Die Hinterlegungsquittung betraf ausschließlich Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit auf öffentlichen Straßen oder an öffentlichen Orten ausübten, ohne Wohnsitz oder festen Aufenthalt in Frankreich seit mehr als sechs Monaten zu haben. Die Verpflichtung zum Besitz und zur Vorlage des Dokuments war an dieses zeitliche und geografische Kriterium gebunden.

Aufhebung der Regelung

Die Regelung wurde durch Artikel 127 des Gesetzes Nr. 2020-1525 vom 7. Dezember 2020 mit Wirkung ab dem 9. Dezember 2020 aufgehoben. Seit diesem Datum darf daher keine Behörde mehr dieses Dokument anfordern.

Unterschied zwischen den Behörden

Die zuständigen Behörden unterschieden sich je nach Kategorie der Wanderarbeitnehmer:

Grenzen und Präzisierungen

Keine andere Behörde (Gendarmerie, Zoll usw.) wurde in den anwendbaren Texten ausdrücklich erwähnt, um von Wanderarbeitnehmern ohne festen Wohnsitz die Hinterlegungsquittung zu verlangen. Die Kontrollen beschränkten sich auf die gesetzlich genannten Personen.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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