Welche Pflichten zur Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bestehen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 8. September 2026

Zusammenfassung: Du musst deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf Rechnungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen (Art. 262 ter I CGI), Dienstleistungen mit Reverse-Charge-Verfahren, Dreiecksgeschäfte, innergemeinschaftliche Warenübertragungen und elektronische Dienstleistungen angeben. Steuerpflichtige, die innergemeinschaftliche Erwerbe (AIC) über 10.000 € oder steuerfreie Lieferungen durchführen, müssen zudem eine Zusammenfassende Meldung (ZM) einreichen. Rechnungen mit einem Nettobetrag ≤ 150 € sind von dieser Angabepflicht befreit, sofern keine andere Vorschrift dies vorschreibt.

Wer muss eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen?

Du bist verpflichtet, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen, wenn:

Angabepflichten auf Rechnungen

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

Auf den Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten sein:

Dienstleistungen mit Reverse-Charge-Verfahren

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

Elektronische Dienstleistungen

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

Innergemeinschaftliche Warenübertragungen

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

Geschäfte mit steuerlichem Vertreter

Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

Ausnahmen und Befreiungen

Rechnungen mit einem Nettobetrag ≤ 150 € sind von der Pflicht zur Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer befreit, sofern keine andere Vorschrift des CGI dies vorschreibt.

Zusammenfassende Meldungen

Du musst eine Zusammenfassende Meldung (ZM) (Art. 289 B CGI) einreichen, wenn du folgende Geschäfte durchführst:

Diese Meldung muss folgende Angaben enthalten:

Bei Auslassung oder Unrichtigkeit musst du unverzüglich eine berichtigende Zusammenfassende Meldung einreichen.

Informationsinhalt, keine persönliche Steuerberatung.

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Offizielle Quellen

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