TLDR: Praktische Beispiele für die Zuordnung von Steueranteilen bei Arbeitseinkommen, der Zuteilung kostenloser Aktien, Personengesellschaften und Ehetrennung.
Arbeitseinkommen und Renten
Nicht außergewöhnliche Einkünfte wie Gehälter, Renten oder Leibrenten fallen unter die Berechnung der Steuergutschrift zur Modernisierung des Steuerabzugs (Crédit d'Impôt pour la Modernisation du Recouvrement, CIMR). Ausgenommen sind außergewöhnliche Einkünfte wie Abfindungen bei Kündigung, „Golden Hellos“ oder die Auszahlung von Tagen aus dem Compte Épargne Temps (CET) über der Schwelle von 10 Tagen. Um den regelmäßigen Charakter einer Prämie nachzuweisen, kann der Arbeitnehmer Dokumente wie Gehaltsabrechnungen (bulletins de paie) oder Benachrichtigungsschreiben vorlegen.
Kostenlose Aktien für Arbeitnehmer
Unternehmen können sich für eine gleichmäßige Verteilung der kostenlosen Aktien unter den Arbeitnehmern entscheiden – unabhängig von Gehalt oder Arbeitszeit – oder eine proportionale Aufteilung nach den Bruttogehältern des Zuteilungsjahres vornehmen. Das Unternehmen muss der URSSAF die Identität der Begünstigten, die Anzahl und den Wert der im Vorjahr endgültig zugeteilten Aktien melden.
Personengesellschaften
Die steuerpflichtigen Ergebnisse der Miteigentümer werden auf Grundlage der vertraglichen Rechte oder ändernder Vereinbarungen bestimmt, sofern diese nicht missbräuchlich sind. Gewinne aus der individuellen Nutzung des Deckrechts (droit de saillie) werden dem einzelnen Miteigentümer zugerechnet, während die Ergebnisse der gemeinsamen Tätigkeit nach den festgelegten Anteilen aufgeteilt werden.
Ehetrennung
Bei Ehetrennung, Scheidung oder Auflösung eines PACS (Pacte Civil de Solidarité) werden nicht nachgewiesene gemeinsame Einkünfte automatisch hälftig zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt. Diese Regel gilt für Einkünfte, die in dem Jahr bezogen wurden, in dem die Trennungsbedingungen erfüllt wurden, sofern kein Gegenbeweis erbracht wird.
Ausschlüsse vom CIMR
Nicht in die CIMR-Berechnung einbezogen werden:
- Abfindungen für die Kündigungsfrist (indemnités compensatrices de préavis),
- „Golden Hellos“,
- Auszahlung von CET-Tagen über 10 Tage hinaus,
- Vorsorgeleistungen für Berufsfußballer,
- Kapitalzahlungen im Todesfall oder bei vollständiger Invalidität.
Konflikte bei der Anteilsverteilung
Bei Personengesellschaften muss eine Vereinbarung, die vertragliche Rechte ändert, „nicht missbräuchlich“ sein, um steuerlich anerkannt zu werden.