Welche Regeln gelten für den Abzug von Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 3. September 2026

TL;DR: Arbeitnehmer können Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte abziehen, wenn diese begründet sind. Bei Strecken ≤ 40 km erfolgt der Abzug in voller Höhe. Bei längeren Strecken ist er auf die ersten 40 km begrenzt, es sei denn, besondere Umstände (Beruf, Familie, stabile Lebensgemeinschaft etc.) rechtfertigen die größere Entfernung. Auch Fahrgemeinschaften und gelegentliche Fahrten bei Homeoffice sind unter bestimmten Bedingungen abzugsfähig.

Wer kann diese Kosten abziehen?

Der Abzug steht Arbeitnehmern zu, deren Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mit ihrer Tätigkeit oder ihrem Arbeitsverhältnis zusammenhängen, gemäß Artikel 83, 3° des CGI. Er wird nur bei Vorlage von Belegen gewährt.

Strecken bis 40 km

Bei Entfernungen ≤ 40 km sind die Kosten vollständig abzugsfähig, ohne dass die Angemessenheit der Entfernung begründet werden muss. Es sind lediglich Nachweise über die tatsächlichen Ausgaben und deren Höhe erforderlich.

Strecken über 40 km

Bei einer Entfernung von mehr als 40 km ist der volle Abzug nur bei besonderen Umständen zulässig, die nicht rein persönlicher Bequemlichkeit dienen. Dazu zählen:

Ohne Begründung ist der Abzug auf die ersten 40 Kilometer der Strecke begrenzt.

Besonderheiten

Fahrgemeinschaften

Die von einem Mitfahrer im Rahmen einer Fahrgemeinschaft entstandenen Kosten sind auf Nachweis als tatsächliche berufliche Ausgaben abzugsfähig.

Homeoffice

Fahrten zwischen Wohnort und Unternehmen sind abzugsfähig, wenn sie begründet und für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit notwendig sind (z. B. Meetings, Berichte an den Arbeitgeber). Das bloße Homeoffice rechtfertigt keine Entfernung von > 40 km.

Ausschlüsse

Rein persönliche Bequemlichkeitsgründe (z. B. Kostenersparnis, Kauf einer günstigeren Wohnung an einem anderen Ort) gelten nicht als gültige Umstände zur Rechtfertigung einer Entfernung von > 40 km.

Informationsinhalt, keine persönliche Steuerberatung.

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Offizielle Quellen

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