TLDR: Wenn Sie als Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten, können Sie Ihre beruflichen Kommunikationskosten als tatsächliche Kosten berücksichtigen, wenn sie mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängen und ihre Höhe nachgewiesen ist. Die zugrunde gelegten Quellen sehen weder einen Prozentsatz noch eine Aufteilungsmethode noch einen spezifischen Höchstbetrag für Internet- oder Telefonabonnements vor.
Wer ist betroffen?
Die Regel betrifft Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit im Rahmen von Telearbeit ausüben. Die Telearbeit begründet für diese Kosten keine von der für Arbeitnehmer geltenden Regelung abweichende Regelung.
Die zugrunde gelegten Quellen beschreiben keine spezifische Regelung für Selbstständige oder andere Kategorien von Steuerpflichtigen.
Welche Abzugsmethode sollten Sie wählen?
Sie können den Pauschalabzug in Anspruch nehmen oder sich dafür entscheiden, Ihre beruflichen Kosten nach ihrer tatsächlichen Höhe abzuziehen, sofern Sie diese nachweisen können. Die Option für die tatsächlichen Kosten gilt für alle betroffenen beruflichen Kosten und nicht nur für eine einzelne isolierte Ausgabe.
Wenn Sie die tatsächlichen Kosten wählen, müssen Sie den Ort berücksichtigen, an dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben; dies kann Ihr Wohnsitz sein oder zwischen Ihrem Wohnsitz und den Räumlichkeiten Ihres Unternehmens aufgeteilt sein.
Telefon- und Kommunikationskosten
Kommunikationskosten, die mit der Ausübung Ihres Berufs zusammenhängen, können im Rahmen der tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Bei einem Mobiltelefon sind die Kosten für das Abonnement und die Kommunikation abziehbar, wenn sie für die Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit erforderlich sind.
Die Ausgabe muss daher einen Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit aufweisen. Die Gesamtkosten eines Telefonabonnements sind nicht automatisch abziehbar, wenn das Abonnement auch eine private Nutzung umfasst.
Kosten der Internetverbindung
Die zugrunde gelegten Quellen legen weder einen Prozentsatz noch eine Aufteilungsmethode oder einen spezifischen Höchstbetrag für die Kosten der Internetverbindung fest.
Sie müssen die allgemeine Regel für berufliche Kommunikationskosten anwenden: Die Ausgabe muss sich auf Ihre berufliche Tätigkeit beziehen, und der in Ihren tatsächlichen Kosten berücksichtigte Betrag muss nachgewiesen werden. Aus den Quellen lässt sich nicht schließen, dass ein Internetabonnement in voller Höhe automatisch abziehbar ist.
Erstattungen und Zuschüsse des Arbeitgebers
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Zuschüsse zahlt oder berufliche Kosten erstattet, müssen Sie diese Beträge berücksichtigen, wenn Sie sich für die tatsächlichen Kosten entscheiden.
Grundsätzlich müssen Zuschüsse, die für besondere berufliche Kosten gezahlt werden, zu Ihrem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet werden. Wenn steuerfreie Zuschüsse ihrem Zweck entsprechend verwendet werden, können Sie nur den Teil der beruflichen Kosten abziehen, der nicht durch diese Zuschüsse gedeckt ist.
Nachweis der Kosten
Sie müssen in der Lage sein, die Höhe der von Ihnen abgezogenen tatsächlichen Kosten sowie deren Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit nachzuweisen. Artikel 83 des Allgemeinen Steuergesetzbuchs sieht vor, dass dieser Nachweis in der Steuererklärung oder im Rahmen eines Einspruchs beim Finanzamt erbracht werden kann.
Die zugrunde gelegten Quellen nennen keine Liste der für Internet- oder Telefonkosten aufzubewahrenden Nachweise und geben kein spezifisches Online-Verfahren für diese Ausgaben an.