Welche Regeln gelten für die rückwirkende Anwendung bei möblierten Ferienwohnungen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 3. September 2026

Zusammenfassung: Steuerpflichtige können die Änderungen aus Artikel 45 des Gesetzes Nr. 2023-1322 (29.12.2023) zu Artikel 50-0 des Code général des impôts (CGI) bereits für 2023 anwenden. Sie können aber auch die bisherigen Regeln für 2023 beibehalten, um eine nachträgliche Buchhaltungsrekonstruktion zu vermeiden.

Rechtlicher Hintergrund

Die durch Artikel 45 des Haushaltsgesetzes für 2024 (Nr. 2023-1322 vom 29. Dezember 2023) eingeführten Änderungen wirken sich direkt auf das Steuerregime für möblierte Ferienwohnungen aus, wie es in Artikel 50-0 des Code général des impôts (CGI) definiert ist.

Zulässige rückwirkende Anwendung

Betroffene Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, diese neuen Regeln bereits auf die Besteuerung der Einkünfte des Jahres 2023 anzuwenden, ohne auf deren offiziellen Inkrafttreten zu warten.

Option zur Beibehaltung der alten Regeln

Um die Folgen einer rückwirkenden Anwendung zu begrenzen, ist ausdrücklich zugelassen, dass Steuerpflichtige für die Einkünfte des Jahres 2023 weiterhin die Bestimmungen des Artikels 50-0 des CGI in der vor der Veröffentlichung des Gesetzes Nr. 2023-1322 geltenden Fassung anwenden. Diese Option vermeidet die Verpflichtung, eine kaufmännische Buchhaltung für 2023 nachträglich zu rekonstruieren.

Betroffener Personenkreis

Diese Übergangsregelungen richten sich ausschließlich an Steuerpflichtige, die von den Änderungen des Artikels 50-0 des CGI betroffen sind, also an diejenigen, deren Tätigkeit im Bereich der möblierten Ferienwohnungen liegt.

Praktische Konsequenzen

Die rückwirkende Anwendung bedeutet für Steuerpflichtige, die sich für die neuen Regeln entscheiden, eine Rekonstruktion der Buchhaltung für das Jahr 2023. Wer sich dagegen für die Beibehaltung der alten Regeln entscheidet, muss diesen Schritt nicht vornehmen.

Weitere Klarstellungen

Für die Jahre vor 2023 sind keine weiteren rückwirkenden Bestimmungen vorgesehen. Steuerpflichtige müssen sich daher entweder an die neuen oder an die alten Regeln halten, ohne Möglichkeit der Kombination für das Jahr 2023.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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