Welche Rolle spielen unabhängige Vertreter bei der Gründung einer **Betriebsstätte** in Frankreich?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 31. August 2026

Zusammenfassung: In Frankreich begründet ein unabhängiger Vertreter nicht automatisch eine Betriebsstätte für das von ihm vertretene Unternehmen – es sei denn, er handelt ausschließlich oder fast ausschließlich für verbundene Unternehmen. Werbe- oder Marketingaktivitäten, die nicht direkt zum Abschluss von Verträgen führen, reichen nicht aus, um eine Betriebsstätte zu begründen.

Definition eines unabhängigen Vertreters

Ein unabhängiger Vertreter ist eine Person, die im eigenen Namen und auf eigene Rechnung handelt, ohne in einem Unterordnungsverhältnis zum vertretenen Unternehmen zu stehen. Dazu zählen Makler, Kommissionäre oder Handelsvertreter. Diese Vertreter unterliegen in Frankreich nur mit den Einkünften aus ihrer eigenen Tätigkeit der Besteuerung.

Voraussetzungen, um keine Betriebsstätte zu begründen

Damit ein unabhängiger Vertreter keine Betriebsstätte schafft, muss er im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit handeln und nicht ausschließlich oder fast ausschließlich an ein Unternehmen gebunden sein. Werbe- und Marketingaktivitäten, die nicht direkt zum Vertragsabschluss führen, gelten nicht als Begründung einer Betriebsstätte.

Fälle, in denen ein unabhängiger Vertreter eine Betriebsstätte begründen kann

Ein unabhängiger Vertreter kann eine Betriebsstätte begründen, wenn er ausschließlich oder fast ausschließlich für ein verbundenes Unternehmen tätig ist. Zudem kann dies der Fall sein, wenn er eine zentrale Rolle beim Vertragsabschluss spielt, ohne dass das Unternehmen die Verträge wesentlich ändert.

Unterschiede zwischen unabhängigen und abhängigen Vertretern

Ein abhängiger Vertreter handelt im Namen eines Unternehmens und unterliegt diesem rechtlich und wirtschaftlich. Im Gegensatz zu einem unabhängigen Vertreter kann ein abhängiger Vertreter für das vertretene Unternehmen eine Betriebsstätte begründen.

Regelungen gegen künstliche Aufspaltung

Die Regelungen gegen künstliche Aufspaltung sollen verhindern, dass Unternehmen ihre Aktivitäten künstlich aufteilen, um die Entstehung einer Betriebsstätte zu umgehen. Wenn ein Unternehmen oder eine Gruppe eng verbundener Unternehmen einen zusammenhängenden Geschäftsbereich in mehrere Teilaktivitäten aufspaltet, können die Steuerbehörden diese Aktivitäten zusammenfassen, um das Vorliegen einer Betriebsstätte zu prüfen.

Konkrete Beispiele

Ein konkretes Beispiel ist ein Vertreter, der Bestellungen entgegennimmt und direkt an ein Lager eines Unternehmens weiterleitet. Wenn das Unternehmen diese Transaktionen routinemäßig genehmigt, kann der Vertreter als abhängiger Vertreter eingestuft werden und somit eine Betriebsstätte begründen.

Steuerliche Konsequenzen

Die steuerlichen Folgen der Begründung einer Betriebsstätte umfassen die Besteuerung der dieser Betriebsstätte zurechenbaren Gewinne in Frankreich. Unternehmen sollten daher bei der Organisation ihrer Aktivitäten vorsichtig sein, um unerwünschte steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.

*Informationsinhalt, stellt keine individuelle Steuerberatung dar.*

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Offizielle Quellen

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