Zusammenfassung: Die Nichtabgabe der Erklärung Nr. 2257-SD wird mit einer Geldbuße von 150 € geahndet. Auslassungen oder Unrichtigkeiten werden mit einer Geldbuße von 15 € pro Fehler bestraft, mit einem Mindestbetrag von 60 € und einem Höchstbetrag von 10.000 € für alle gleichzeitig eingereichten Unterlagen. Bei höherer Gewalt oder bei einer erstmals begangenen und spontan oder innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch die Verwaltung behobenen Zuwiderhandlung werden keine Sanktionen verhängt.
Sanktionen bei Nichtabgabe
Die Nichteinhaltung der Abgabefrist für die Erklärung Nr. 2257-SD (CERFA Nr. 15221) wird gemäß Artikel 1729 B des CGI mit einer Pauschalstrafe von 150 € geahndet.
Sanktionen bei Auslassungen oder Unrichtigkeiten
Jede festgestellte Auslassung oder Unrichtigkeit in der Erklärung wird mit einer Geldbuße von 15 € bestraft. Die Gesamtsumme der Geldbußen für alle gleichzeitig eingereichten Unterlagen darf 60 € nicht unterschreiten und 10.000 € nicht überschreiten.
Ausnahmen: Höhere Gewalt und erstmalige Zuwiderhandlung
Sanktionen werden nicht verhängt bei höherer Gewalt, wie im französischen Steuerrecht vorgesehen. Zudem entfallen sie bei einer erstmals begangenen Zuwiderhandlung im laufenden Kalenderjahr und in den drei vorherigen Jahren, sofern der Betroffene den Fehler spontan oder innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch die Steuerbehörde behoben hat.
Kumulation von Sanktionen
Geldbußen für Nichtabgabe und für Auslassungen oder Unrichtigkeiten können kumuliert werden, wenn beide Verstöße festgestellt werden. Beispielsweise können Verspätung der Abgabe und Fehler in der Erklärung zur Anwendung beider Sanktionstypen führen.
Anwendungsbereich der Sanktionen
Diese Regeln gelten speziell für die Erklärung Nr. 2257-SD zu Verrechnungspreisen und sind nicht auf andere nicht in diesem Rahmen genannte Erklärungspflichten oder Dokumentationspflichten übertragbar.
Modalitäten der Fehlerbehebung
Die Behebung des Verstoßes muss wirksam erfolgen, um von der Sanktion befreit zu werden. Sie kann spontan oder auf Aufforderung der Behörde erfolgen, muss jedoch innerhalb der gesetzten Fristen erfolgen.