Welche Sanktionen gelten für die Erklärung Nr. 2257-SD (Verrechnungspreise) bei Fehlern oder Auslassungen?

Verfasst von Solvo · auf Grundlage offizieller Quellen · Veröffentlicht am 8. September 2026

Zusammenfassung: Die Nichtabgabe der Erklärung Nr. 2257-SD wird mit einer Geldbuße von 150 € geahndet. Auslassungen oder Unrichtigkeiten werden mit einer Geldbuße von 15 € pro Fehler bestraft, mit einem Mindestbetrag von 60 € und einem Höchstbetrag von 10.000 € für alle gleichzeitig eingereichten Unterlagen. Bei höherer Gewalt oder bei einer erstmals begangenen und spontan oder innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch die Verwaltung behobenen Zuwiderhandlung werden keine Sanktionen verhängt.

Sanktionen bei Nichtabgabe

Die Nichteinhaltung der Abgabefrist für die Erklärung Nr. 2257-SD (CERFA Nr. 15221) wird gemäß Artikel 1729 B des CGI mit einer Pauschalstrafe von 150 € geahndet.

Sanktionen bei Auslassungen oder Unrichtigkeiten

Jede festgestellte Auslassung oder Unrichtigkeit in der Erklärung wird mit einer Geldbuße von 15 € bestraft. Die Gesamtsumme der Geldbußen für alle gleichzeitig eingereichten Unterlagen darf 60 € nicht unterschreiten und 10.000 € nicht überschreiten.

Ausnahmen: Höhere Gewalt und erstmalige Zuwiderhandlung

Sanktionen werden nicht verhängt bei höherer Gewalt, wie im französischen Steuerrecht vorgesehen. Zudem entfallen sie bei einer erstmals begangenen Zuwiderhandlung im laufenden Kalenderjahr und in den drei vorherigen Jahren, sofern der Betroffene den Fehler spontan oder innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung durch die Steuerbehörde behoben hat.

Kumulation von Sanktionen

Geldbußen für Nichtabgabe und für Auslassungen oder Unrichtigkeiten können kumuliert werden, wenn beide Verstöße festgestellt werden. Beispielsweise können Verspätung der Abgabe und Fehler in der Erklärung zur Anwendung beider Sanktionstypen führen.

Anwendungsbereich der Sanktionen

Diese Regeln gelten speziell für die Erklärung Nr. 2257-SD zu Verrechnungspreisen und sind nicht auf andere nicht in diesem Rahmen genannte Erklärungspflichten oder Dokumentationspflichten übertragbar.

Modalitäten der Fehlerbehebung

Die Behebung des Verstoßes muss wirksam erfolgen, um von der Sanktion befreit zu werden. Sie kann spontan oder auf Aufforderung der Behörde erfolgen, muss jedoch innerhalb der gesetzten Fristen erfolgen.

Informationsinhalt, stellt keine persönliche Steuerberatung dar.

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Offizielle Quellen

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